News Logo
ABO

Koalition blockiert blauen U-Ausschuss-Antrag

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
3 min
Noch ein bisschen Warten auf den nächsten U-Ausschuss
©APA, ROLAND SCHLAGER
Der von den Freiheitlichen geplante Untersuchungsausschuss geht wohl in die Warteschleife. Die Koalitionsfraktionen werden am Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss das von der FPÖ im Nationalrat eingebrachte Verlangen auf Prüfung diverser Corona-Maßnahmen und des Todes des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek "bestreiten", wie VP-Fraktionschef Andreas Hanger der APA ankündigte. Die FPÖ will den Verfassungsgerichtshof (VfGH) um eine Klärung ersuchen.

von

Die ÖVP stützt sich auf Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die ein rechtlich korrektes Ansuchen der Freiheitlichen bezweifeln. Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein "bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" sein. Den erkennt Bezemek nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt. Fister nennt das Verlangen unzulässig, weil es weder einen "bestimmten" noch einen "abgeschlossenen" Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft.

Für Hanger sprechen die beiden von der ÖVP in Auftrag gegebenen Gutachten eine eindeutige Sprache. Der FPÖ obliege es nun, das Verlangen so zu gestalten, dass es rechtlich entspreche. Konkret schlägt er vor, die zwei verschiedenen Themen in je einem eigenen Untersuchungsausschuss abzuhandeln, die dann freilich hintereinander stattfinden würden.

Hanger betonte, ihm sei wichtig, dass der rechtliche Rahmen respektiert werde: "Darum bestreiten wir diesen FPÖ-Ausschuss." Das Recht einer Minderheit einen Ausschuss einzubringen, werde respektiert - "doch alles im Rahmen der rechtlichen korrekten Abhandlung".

Eingebracht wurde das Verlangen von der FPÖ bereits im Mai. Dabei soll es eben einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung. Als thematische Klammer soll dabei eine angebliche "Einschüchterung" von Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.

Die FPÖ reagierte am Dienstag gelassen auf die Ankündigung. Man werde im Falle einer Ablehnung den VfGH bemühen, der innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung zu treffen hat, kündigte der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker bei einer Pressekonferenz an. Um die im August erwartete Entscheidung sofort umzusetzen, könnte die FPÖ dann laut Hafenecker eine Sondersitzung des Nationalrats verlangen.

Sollte der VfGH den Gegenstand wider FPÖ-Erwarten als verfassungswidrig einstufen, werde man eben zwei U-Ausschüsse - einen zur Causa Pilnacek, einen zu Corona - hintereinander durchführen. Dass Hanger die Notwendigkeit für zwei U-Ausschüsse gegen die ÖVP selbst eingeräumt habe, begrüße er sehr, meinte Hafenecker ironisch. Weiter einsetzen will sich die FPÖ bis zum Herbst außerdem für die Möglichkeit einer Videoübertragung aus U-Ausschüssen.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab 20,63€
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER