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Geplant ist laut einem noch nicht akkordierten Entwurf, dass an der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ein "grundsätzlich gleichberechtigtes Dreiergremium stehen" soll, dessen Vorsitz alle drei Jahre wechselt. Die Funktionsperiode soll neun Jahre betragen. Besetzt werden soll die Behörde mit "Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts mit zumindest zehnjähriger Erfahrung in dieser Rolle und höchsten fachlichen und persönlichen Qualifikationen".
Kritik daran kam von OGH-Präsident Georg Kodek. Er ortete eine "vorschnelle Festlegung auf ein mehrköpfiges Leitungsgremium". Diese Lösung wäre "im internationalen Vergleich nahezu singulär". Außerdem müsse man sich fragen, ob es angesichts der Budgetnöte wirklich nötig sei, wegen weniger politisch heikler Verfahren eine eigene teure Struktur aufzubauen.
Letzteres Argument wollten die Regierungsspitzen nicht nachvollziehen. Die Entscheidung für eine Bundesstaatsanwaltschaft sei eine politische und keine wirtschaftliche, so Stocker. Er ließ zwar erkennen, eine monokratische Spitze bevorzugt zu haben. In dieser Frage gebe es aber nicht nur Schwarz und Weiß, sondern viele Schattierungen. Bei entsprechender Ausgestaltung könne er mit einer Dreierspitze leben. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) kann vor allem das Budgetargument nicht verstehen. Die Entkoppelung der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften von der Politik müsse auch etwas wert sein. Babler wiederum wertete Kodeks Meinung als eine von vielen.