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U-Ausschuss könnte schon demnächst kommen

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Hafenecker und co. warten auf U-Ausschuss
©APA, ERWIN SCHERIAU
Der von der FPÖ geplante Untersuchungsausschuss zur Corona-Zeit und dem Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek könnte noch diese Woche Realität werden. Der Geschäftsordnungsausschuss berät voraussichtlich am Mittwoch die Zulassung des Begehrens. Ob die Koalition angesichts der zwei Themen, die nur wenige Berührungspunkte aufweisen, ein Veto einlegt und den Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden lässt, gilt zwei Tage davor noch als offen.

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Zuletzt hatten sich die Zeichen gemehrt, dass man entgegen den ursprünglichen Erwartungen das Begehren im Geschäftsordnungsausschuss doch durchwinken könnte. Fix ist dies freilich noch keineswegs, wie es aus unterschiedlichen Fraktionen heißt. Eine Entscheidung wird nicht vor morgen erwartet.

Eingebracht wurde das Verlangen von der FPÖ bereits im Mai. Dabei soll es eben einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung. In beiden Fällen werfen die Freiheitlichen der Kanzlerpartei die Einschüchterung von Kritikern vor. Als thematische Klammer soll dabei eine angebliche "Einschüchterung" von Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.

Die anderen Parteien sahen zunächst eine zu große Bandbreite an Themen. ÖVP und SPÖ kündigten daher an, das Begehren rechtlich prüfen zu lassen. Praktisch könnte man den U-Ausschuss mit Koalitionsmehrheit fürs Erste im Geschäftsordnungsausschuss stoppen. Doch hätten die Freiheitlichen die Möglichkeit, den VfGH zu befassen, der dann über die Zulässigkeit entscheiden müssten. Die FPÖ könnte auch den Inhalt des Begehrens noch ändern, was allerdings als wenig wahrscheinlich gilt.

Ganz verhindert werden kann der U-Ausschuss nicht, da die FPÖ über die notwendigen Stimmen für eine Einsetzung verfügt. Jedoch könnten die Themen beschränkt werden. So hätte z.B. ein Ausschuss, der sich nur mit der Causa Pilnacek befasst, wohl kaum rechtliche Probleme zu erwarten. An sich soll Thema eines U-Ausschusses nämlich ein "abgeschlossener Vorgang" der Vollziehung sein. Doch gab es auch in der Vergangenheit U-Ausschüsse, die sehr breite Themen-Paletten behandelt haben.

Sollten sich die Koalitionsparteien letztlich darauf verständigen, den Antrag der FPÖ trotz aller Bedenken durchzuwinken, könnte er mit dem Aufruf des Themas bei der Freitag-Sitzung des Nationalrats bereits vor der Sommerpause eingesetzt werden.

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