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Die Route wurde bereits 2019 von drei Bergsteigern - unter ihnen auch FPÖ-Bundesparteichef Herbert Kickl - erstbegangen und mit Sicherungshaken versehen. Im März 2025 hat der nun beschuldigte Student zusammen mit anderen, die er nicht nennen wollte, die Route mutwillig beschädigt und sabotiert. Begründet wurde die illegale Aktion schon im Vorjahr in einem Bekennerschreiben auf einer Online-Plattform damit, dass Kickl die Route und den Hochschwab für "Selbstinszenierung missbrauche".
Neben den Fotos der Aktivisten, die die Sabotage zeigten, war zu lesen "Faschisten aus dem Gebirge jagen". "Und weil wir uns entschlossen gegen seine rechte Ideologie stellen, haben wir uns dafür entschieden, seine Route 'Geheimer Schwob' an den Rauchtalplatten im Hochschwab zu entfernen." Der in Tirol wohnhafte Angeklagte sagte, er übernehme Verantwortung dafür, dass er 37 von 39 Laschen abgeschraubt hat. Die anderen zwei hatte er nicht gefunden. Für seine Verteidigerin sei das zwar kein politischer Prozess, aber für ihren Mandanten seien es "mehr als nur Haken".
Der Deutsche wollte ein Zeichen gegen zwei konkrete Personen setzen - Kickl sowie gegen einen der anderen beiden Erstbegeher, der bereits viele andere Routen eingerichtet hat. Dieser würde Routen immer wieder mit Namen mit NS-Anspielungen versehen: "Eine hat er etwa Swastika genannt. Ich finde, er ist ein Faschist", meinte der Angeklagte. Die Kombination zwischen ihm und Kickl habe ihn dazu bewogen, die mittlerweile wieder eingerichtete Route am Hochschwab zu sabotieren. Die Laschen habe er danach in einem Müllkübel in Graz entsorgt.
Richter Michael Auracher, der selbst seit etwa 30 Jahren bei der Bergrettung im Raum Hochschwab aktiv ist, meinte, dass er nicht erkennen könne, dass es sich hier um eine Einvernehmung der Berge handelt, so wie es früher zur NS-Zeit gerne betrieben wurde. Kickl habe sich seiner Ansicht nach nicht inszeniert. Erst durch die Aktion sei Kickl als Erstbegeher in eine breite Öffentlichkeit gelangt. Der Richter selbst habe davor nicht davon gewusst, obwohl er großes Fachwissen habe, betonte er. Der Beschuldigte entgegnete, dass es durch Mundpropaganda in der Grazer Kletter-Szene sehr wohl bekannt sei, dass Kickl unter den Erstbegehern der Route war.
"Die Berge sollen politisch frei bleiben", unterstrich der Richter. Das gelte aber auch für Statements und Banner, wie sie etwa der Angeklagte am Gipfel gehisst habe. Da der Student bisher unbescholten und geständig ist, bot der Richter eine Diversion an, die der Angeklagte annahm. Nun muss er 100 Euro Geldstrafe zahlen und innerhalb eines halben Jahres 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Richter schlug vor, dass der 26-Jährige für den Alpenverein Leistungen erbringt, wie etwa die Reinigung oder Instandsetzung von Wegen: "Es ist gut, wenn Sie den alpinen Raum herrichten, statt ihn zu zerstören." Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Verfahren wurde formell bis zur Ableistung der Stunden vertagt.
