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"Kleiner U-Ausschuss" zur NGO-Finanzierung tagt erstmals

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NGO-Finanzierung wird untersucht
©APA, GEORG HOCHMUTH, THEMENBILD
Der von der FPÖ geforderte "kleine U-Ausschuss" zur NGO-Finanzierung kommt am Donnerstag nach der Nationalratssitzung erstmals zusammen. Die Parlamentsdirektion gab den Fahrplan per Aussendung bekannt. Für den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses des Nationalrats, wie er offiziell heißt, sind zwölf Sitzungen geplant. Einen Abschlussbericht soll es bis zum 22. April 2026 geben, wie die Parlamentsfraktionen vereinbarten.

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In der ersten Sitzung sollen neben der Wahl des Ausschussobmanns bzw. der Ausschussobfrau auch erste Beschlüsse gefasst werden. Alle Ministerien bekommen Ersuchen auf "Einleitung von Erhebungen", hieß es in der Parlamentskorrespondenz. Die Ressorts haben dann fünf Wochen Zeit, Ende November wollen die Abgeordneten mit den inhaltlichen Beratungen starten.

Der Unterausschuss hat 13 Mitglieder und tagt grundsätzlich vertraulich. Je vier Abgeordnete kommen von FPÖ und ÖVP, drei von der SPÖ und jeweils einer bzw. eine von NEOS und Grünen. Sie berichten an den Rechnungshofausschuss, der die Erkenntnisse am 12. Mai behandelt. Im Juni berät schließlich der Nationalrat über die Ergebnisse. Der Vorsitz steht gemäß Ausschussliste der FPÖ zu.

Die Freiheitlichen attackieren Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) im Gleichklang mit anderen Rechtsparteien in Europa schon seit längerem. Geprüft werden sollen sämtliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen durch Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes in dieser und der vorherigen Gesetzgebungsperiode. Die FPÖ will im "kleinen U-Ausschuss" herausfinden, welche NGOs Subventionen in welcher Gesamthöhe und mit welchen Förderkriterien bezogen haben und zu welchem Zweck Leistungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, hieß es. Beantwortungen von parlamentarischen Anfragen hätten deutlich gemacht, dass NGOs Förderungen in Milliardenhöhe erhalten würden. Das hätte grundlegende Fragen nach Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit hervorgerufen, so die Begründung.

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