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Justizministerium erteilte 28 Weisungen

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Justizministerin Sporrer legte Weisungsbericht vor
©APA, HARALD SCHNEIDER
Das Justizministerium hat in den 2024 abgeschlossenen Verfahren 28 Weisungen erteilt. Das geht aus dem Weisungsbericht hervor, der vergangene Woche dem Parlament übermittelt wurde. Der Bericht umfasst 28 Weisungen zwischen 2014 und 2024, deren zugrunde liegendes Verfahren im Jahr 2024 abgeschlossen wurde. Das sind mehr Weisungen als im Weisungsbericht des Vorjahrs, im mehrjährigen Vergleich ist die Zahl der Weisungen aber rückläufig.

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Die 28 im aktuellen Weisungsbericht aufgelisteten Weisungen betreffen 27 Fälle, da in einem Fall zwei Weisungen erteilt wurden. Acht Weisungen zielten darauf ab, ein Verfahren einzuleiten, fortzusetzen oder konkrete Erhebungen durchzuführen. In einem Fall betraf die Weisung die Erhebung einer Anklage. In keinem Fall sollte auf Weisung ein Verfahren eingestellt bzw. nicht eingeleitet werden oder eine Anklage zurückgezogen werden. Fünf Weisungen betrafen die Anwendung anderer Rechtsmittel bei grundsätzlich selber Zielrichtung, drei die Erhebung von Rechtsmitteln. Die übrigen Weisungen fallen unter die Kategorien "ungeklärte Rechtsfragen" oder "Sonstiges".

In der regionalen Verteilung betrafen wie bereits in den Vorjahren mehr als 70 Prozent der Weisungen die Bundeshauptstadt. Konkret ging es um 19 Verfahren in Wien, vier in Linz, drei in Graz und eins in Innsbruck. Bis auf eine Ausnahme folgte das Justizministerium stets den Empfehlungen des Weisungsrats.

Insgesamt ist die Zahl der Weisungen in den vergangenen Jahren tendenziell rückläufig, wobei die Zahlen aus den jährlichen Berichte wegen der unterschiedlichen Verfahrensdauern der jeweils abgeschlossenen Verfahren, in denen Weisungen erteilt wurden, nur bedingt vergleichbar sind. Im Weisungsbericht 2023 wurden 17 Weisungen für Verfahren zwischen 2017 und 2023 aufgeführt, 2022 waren es 21 für Verfahren seit 2016 und 2021 31 für seit 2014 laufende Verfahren. Jedenfalls deutlich mehr Weisungen gab es in den Jahren zuvor: im Bericht 2020 etwa finden sich 52 Weisungen aus den Jahren 2014 bis 2020 und 2019 insgesamt 69 für Verfahren zwischen 2011 und 2018.

Den Weisungsrat zur Beratung des Justizministers oder der Justizministerin gibt es seit 2016, die Letztentscheidung liegt aber weiter beim Minister. Die Bundesregierung will das mit der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ändern und die Weisungsspitze an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde übertragen. Geplant ist ein kollegiales Dreiergremium, der Weisungsrat soll abgeschafft werden. Gerungen wird in der Koalition noch über die Details des Bestellungsprozederes und die Rolle des Parlaments bei Wahl und Kontrolle der Bundesstaatsanwälte. Vonseiten der Richter und Staatsanwälte wurde zuletzt immer wieder vor politischer Einflussnahme gewarnt.

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