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In der Justiz ist man sich bewusst, dass die Verhandlung gegen den Künstler nicht geräuscharm über die Bühne gehen wird. Neben erhöhter medialer Aufmerksamkeit wird auch mit Protestierenden gerechnet, die das Thema Kinderschutz zum Anlass nehmen könnten, um neuerlich gegen die als links gelesene Kunst- und Kultur-Szene mobil zu machen. In diesem Kontext sind noch die Erinnerungen an den Prozess gegen den ehemaligen Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister präsent, der im September 2023 am Wiener Landesgericht wegen Besitzes und Bearbeitens mehrerer 10.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern zur Verantwortung gezogen wurde. Vor und während der Verhandlung demonstrierte damals eine teilweise geifernde Menschenmenge - darunter Kinderschützer, Väterrechtler und Rechtsextreme - vor dem Grauen Haus. Eine Menschentraube umrundete schließlich das Gerichtsgebäude, wobei ein Galgen mitgeführt wurde.
Solche Auswüchse will man dieses Mal unbedingt vermeiden. Paal und den mitangeklagten Frauen soll ein menschenrechtskonformes Verfahren gewährleistet werden. "Die Justiz ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst und bereitet den Prozess im Rahmen ihrer Möglichkeiten sorgfältig vor. Dabei stehen das Landesgericht Wien und die relevanten Sicherheitspartner, insbesondere die Polizei, in engem Austausch. Das Oberlandesgericht und das Bundesministerium für Justiz unterstützen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, um eine bestmögliche Abstimmung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten", versicherte das Ministerium am Montag auf APA-Anfrage.
Der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal ist auf dreieinhalb Stunden anberaumt. Aus Opferschutzgründen dürfte während der Erörterung der inkriminierten Tathandlung - Paal soll im Jänner 2025 in der Wohnung der 42-jährigen Mutter gegenüber dem Ende März 2021 geborenen Mädchen übergriffig geworden sein - die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Paal pflegte zu diesem Zeitpunkt eine mehr als zehnjährige, jedenfalls teilweise entgeltliche sexuelle Beziehung zur Mutter und zur Großmutter des Kindes, die offenbar eine Art familiären Charakter hatte.
Nach dem Übergriff setzten die zwei Frauen laut Anklage den Kabarettisten unter Druck und verlangten Bargeld. Mit der Drohung, ihr gewalttätiger Bruder bzw. Sohn wisse von seinen pädophilen Neigungen und kenne seine Adresse sowie das Kennzeichen seines Pkw, wurde Paal Angst vor einer körperlichen Attacke und in weiterer Folge vor einer medialen Berichterstattung gemacht. Er soll daher der 42-Jährigen bei Treffen - teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, in einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen - bis Mai 2026 in Kuverts insgesamt 159.000 Euro übergeben haben.
Im Mai stellte sich Paal dann der Polizei und erstattete Selbstanzeige. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm ein PC sichergestellt, auf dem 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger abgespeichert waren, die er sich vor etlichen Jahren im Internet beschafft hatte. Der Besitz dieser Dateien ist von der Anklage mitumfasst.
Sowohl Paal als auch die mutmaßlichen Erpresserinnen werden sich laut ihren Rechtsvertretern vor einem Schöffensenat zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen schuldig bekennen. Paal droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, weil es erwiesenermaßen zu keinem Beischlaf oder keiner einem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung an einem unmündigen Kind gekommen ist. In diesem Fall läge die Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren. Bei dem Übergriff ging der Angeklagte auch nicht mit Gewalt vor. Die Staatsanwaltschaft legt ihm konkret zur Last, das knapp vierjährige Mädchen im Intimbereich geküsst zu haben.
Insider gehen davon aus, dass im Fall einer Verurteilung der Strafrahmen bei Paal bei Weitem nicht ausgeschöpft werden wird. Es liegen nämlich zahlreiche Milderungsgründe vor, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind: Paal ist gerichtlich unbescholten, befindet sich im vorgerückten Alter, hat sich selbst der Polizei gestellt, ist geständig und therapiewillig. Erschwerungsgründe gibt es - zumindest auf den ersten Blick - keine. Expertinnen und Experten rechnen daher damit, dass "Gunkl" am Ende mit einer teilbedingten oder einer zur Gänze bedingt nachgesehenen Strafe sanktioniert werden dürfte.
In der Justiz ist man sich bewusst, dass das sogenannte gesunde Volksempfinden ein rechtsstaatlich gedecktes, aber womöglich als zu milde gelesenes Urteil irritieren und Folgen haben könnte. Zuletzt ergoss sich mehrfach ein Shitstorm über Richterinnen und Richter, die sich mit ihren Entscheidungen am Strafgesetzbuch und der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) und der Oberlandesgerichte (OLG) orientierten und nicht an der Strafwut eines Law-and-Order-Mobs, der teilweise von Boulevardmedien und Stellungnahmen seitens einzelner Ministerinnen und Landeshauptleute befeuert wurde.
"Dass Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich zur Zielscheibe öffentlicher Kritik oder gar von Hass im Netz werden, möchte das Bundesministerium für Justiz - auch unter Wahrnehmung seiner Schutzpflichten als Dienstgeber - unter allen Umständen vermeiden", betont das Ministerium gegenüber der APA. Wer Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bedroht und mit Hassnachrichten oder Shitstorms eindeckt, müsse daher mit Konsequenzen rechnen.
Demnach erfolgt bei strafrechtlicher Relevanz eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Insbesondere bei Verdacht auf eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit werden auch die zuständigen Sicherheitsbehörden befasst und Maßnahmen ergriffen. "Sofern möglich, werden Beiträge und Kommentare auf den Profilen der Justiz zunächst verborgen und nach Beweissicherung gegebenenfalls gelöscht. Ebenso erfolgen Meldungen an die Betreiberplattform, um beispielsweise die Löschung von Beiträgen zu erwirken. Und es erfolgt die Blockierung von auffälligen Accounts", legt das Justizministerium dar.
An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde zuletzt auch ein Leitfaden zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen verschickt, da diese in vielen Fällen nur von den Betroffenen selbst geltend gemacht werden können. Den Staatsanwaltschaften und Gerichten steht außerdem offen, die Finanzprokuratur um Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zu ersuchen.
Dass über Fälle mit prominenten Beteiligten medial intensiver berichtet wird und damit das öffentliche Interesse an einzelnen Verfahren steigt, ist evident. Der Ausgang eines einzelnen Strafverfahrens sollte aber nicht zum Anlass genommen werden, bestehende Strafen zu verschärfen, positioniert sich das Justizministerium im Vorfeld der "Gunkl"-Verhandlung: "Wenn ein Urteil nicht den Erwartungen eines Teils der Bevölkerung entspricht, wird häufig rasch die Forderung nach höheren Strafrahmen erhoben. Diese Reaktion basiert jedoch auf der Bewertung eines Einzelfalls, dessen Inhalt im Detail oft auch nicht öffentlich bekannt ist, und eignet sich daher nicht als Grundlage für gesetzliche Verschärfungen."
Jeder Straftatbestand, etwa Diebstahl, Körperverletzung oder sexueller Missbrauch von Unmündigen, erfasse eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhaltskonstellationen, erläutert das Ministerium. "Der Gesetzgeber legt daher einen Strafrahmen fest, der die denkbar leichteste ebenso wie die denkbar schwerste Verwirklichung einer Tat abdecken soll. Aufgabe des Gerichts ist es, sämtliche Umstände des konkreten Falles, insbesondere den Tathergang sowie die vorliegenden Milderungs- und Erschwerungsgründe, zu berücksichtigen und innerhalb dieses Strafrahmens jene Strafe zu verhängen, die dem Unrechtsgehalt der Tat und der individuellen Schuld des Verurteilten entspricht", heißt es in der am Montag der APA übermittelten Stellungnahme.
Explizit betont wird dabei, dass der Gesetzgeber beim Missbrauch von Unmündigen eine Unterscheidung hinsichtlich der Art der Tathandlung vornimmt. Wer mit einem unmündigen Opfer den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, muss bereits jetzt schon mit bis zu zehn Jahren rechnen. Eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht ist ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ausgeschlossen.
Ausgerechnet unter der Grünen Justizministerin Alma Zadic, die als regelmäßige Kritikerin ihrer Nachfolgerin Anna Sporrer (SPÖ) auffällt, waren im Gefolge der Causa Teichtmeister die Strafen für den Besitz und die Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen und mündigen Minderjährigen verschärft worden. Dabei sind sich Expertinnen und Experten unisono einig, dass höhere Strafrahmen gerade bei diesen Deliktsformen weit weniger bewirken als hinreichende finanzielle Mittel für die Präventionsarbeit.
Dass Prävention eine wesentliche Rolle beim Kinderschutz spielt, unterstreicht auch das Justizministerium: "Kinder müssen von Anfang an gestärkt, ernst genommen und in ihren Rechten und Bedürfnissen unterstützt werden. Gleichzeitig braucht es einen aufmerksamen Umgang der gesamten Gesellschaft sowie professionelle Unterstützung für Betroffene und gezielte Täterarbeit."
In den vergangenen Jahren seien in diesem Zusammenhang wichtige Maßnahmen gesetzt worden, heißt es unter Verweis auf das im Jänner 2023 geschnürte Kinderschutzpaket, das unter anderem verpflichtende Kinderschutzkonzepte für alle Schulen und eine erste österreichweite Kinderschutz-Kampagne umfasst. Auch in der Justiz würden Kinderschutzkonzepte entwickelt, etwa für Kinderbeistände im Pflegschaftsverfahren.
Auf europäischer Ebene wird derzeit eine Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern finalisiert, von der weitere Verschärfungen zu erwarten sind. Zudem nimmt gerade eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Sexualstrafrechts im Justizministerium ihre Arbeit auf.
"Kinderschutz muss in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nachhaltig verankert sein", betont das Ministerium abschließend. Die Kinder- und Jugendhilfe liege in erster Linie im Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Bereich des Zivilrechts sei es die Aufgabe der Gerichte, bei entsprechenden Anträgen der Kinder- und Jugendhilfe die bereits erfolgte Kindesabnahme in Obsorgeverfahren einer Überprüfung zu unterziehen. Für diese Verfahren seien im Rahmen des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes, das sich derzeit in der Koordinierung befindet, Verbesserungen vorgesehen.
