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Unter dem Motto "Ein Pass, der passt" soll ein sogenanntes bedingtes Geburtslandprinzip verankert werden. Als mögliches Vorbild wird etwa Deutschland genannt. Dort wurde vor rund 25 Jahren beschlossen, dass im Inland geborene Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig und unbefristet in Deutschland lebt. Später wurde diese Frist auf fünf Jahre verkürzt.
In Österreich gilt dagegen nur eine Art Geburtslandbegünstigung: Hierzulande wird lediglich die Frist für die Einbürgerung verkürzt - hierzulande geborene Kinder können die Staatsbürgerschaft statt nach zehn Jahren bereits nach sechs Jahren Aufenthalt beantragen. Immer wieder stehen dabei aber Hürden im Weg. Einer weiteren Mitinitiatorin, der Dokumentarfilmerin Olga Kosanovic wurde die Einbürgerung verweigert, weil sie in den vergangenen 15 Jahren 58 Tage zu kurz in Österreich war. "Dabei wird jeder Urlaub, sogar die Maturareise, Studium oder arbeitsbedingte Aufenthalte mitgezählt." Sie sei dabei gar kein absurder Einzelfall.
Derzeit leben 1,9 Mio. Menschen in Österreich, die nicht Staatsbürger sind. Rund 300.000 davon sind hierzulande geboren. Für Valchars besteht hier ein wachsendes Demokratiedefizit. Wenn ein immer größerer Teil der Bevölkerung nicht wahlberechtigt sei, wäre irgendwann die Repräsentativität der österreichischen Demokratie nicht mehr gegeben und das Wahlrecht nicht mehr allgemein. Die Wahlberechtigten würden dann auch nicht mehr die Bevölkerung abbilden. Dazu komme, dass der Anteil von Nicht-Staatsbürgern unter jungen Erwachsenen höher sei als in der älteren Generation - letztere sei damit in Vertretungsorganen besser repräsentiert.
Der ehemalige Kanzleramts-Sektionschef Manfred Matzka verwies auf ein Rechenbeispiel: Wenn in einem Dorf 100 Menschen wohnen, von denen 90 die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und zehn nicht, würden die 90 über den zehnköpfigen Gemeinderat bestimmen. "Wenn umgekehrt nur zehn die Staatsbürgerschaft besitzen und 90 nicht, sind die zehn dann automatisch die Gemeinderäte?" Irgendwo zwischen diesen beiden Polen kippe aber das demokratische Prinzip. Der Verfassungsgerichtshof habe in einem Fall vor 20 Jahren zwar die derzeitige Regelung nicht beanstandet. Aufgrund geänderter demografischer Bedingungen könnte dies aber nun anders gesehen werden - etwa wenn ein EU-Ausländer in Wien die Regelung anfechte, laut der er zwar bei der Bezirksvertretungswahl mitwählen darf, aber nicht bei einer Gemeinderatswahl.
Wenig Hoffnungen macht sich die Initiative (https://go.apa.at/jVMg0FcD) aufgrund des Regierungsprogramms. Dort sind zwar neben Verschärfungen auch diverse Erleichterungen bei der Staatsbürgerschaft vorgesehen (etwa beim Einkommen oder der Berücksichtigung von Verwaltungsstrafen), allerdings nicht die Einführung eines Geburtslandsprinzips.
