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KommAustria-Sprecher Andreas Kunigk bestätigte der APA den Eingang der Beschwerde und dass die Medienbehörde prinzipiell für Fragen im Zusammenhang mit dem ORF-Stiftungsrat zuständig sein könnte. Die Prüfung der Zuständigkeit und der Beschwerdelegitimation sei nun Teil eines Verfahrens.
Westenthaler und Urtz bringen in der Beschwerde vor, dass "ganz offensichtlich" Druck auf Weißmann aufgebaut worden sei, damit er zurücktrete und sich der Stiftungsrat nicht mit der Frage einer potenziellen Abberufung befassen müsse. Eine solche Abberufung mit Zweidrittelmehrheit wäre aber keineswegs gesichert gewesen, womit von Lederer und Schütze vollendete Tatsachen geschaffen worden seien, "um die Kompetenz des Kollegialorgans (...) zu umgehen". Damit habe man das Gremium seiner Entscheidungskompetenz beraubt, so die Beschwerdeführer.
Lederer hatte wiederholt betont, dass man Weißmann nicht zum Rücktritt gedrängt habe. Es sei dem damaligen ORF-Generaldirektor lediglich aufgetragen worden, möglichst rasch "die Fakten zu klären". Er sollte also prüfen, ob die von einer ORF-Mitarbeiterin vorgelegten Chats, Bilder und Co., mit denen sie Weißmann Fehlverhalten ihr gegenüber vorwarf, gefälscht oder echt seien. Das sei nicht erfolgt, stattdessen habe Weißmann seinen Rücktritt eingereicht. Weißmann ließ seinen Anwalt dagegen ausrichten, dass er von der Stiftungsratsspitze sehr wohl zum Rücktritt gedrängt worden sei. Die Vorwürfe der Frau bestritt er. Es sei eine Beziehung in beidseitigem Interesse vorgelegen.
Westenthaler und Urtz stören sich auch daran, dass der Stiftungsrat nicht früher mit der Angelegenheit befasst wurde. Am 4. März sei es zu einem Treffen des Anwalts der Frau mit der Stiftungsratsspitze gekommen, die weiteren Stiftungsräte seien aber erst am 9. März informiert worden. Laut den Beschwerdeführern gebe das ORF-Gesetz Lederer und Schütze keine Kompetenz, in einer solchen Angelegenheit "Verhandlungen" zu führen. Lederer hatte betont, dass sie in ihrem Vorgehen zu jedem Zeitpunkt anwaltlich beraten worden seien.
Auch darin sehen die beiden einen Verstoß. Dass der Stiftungsratsvorsitzende einen Anwalt für Beratungs- und Vertretungstätigkeiten in Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Weißmann beauftragt habe, stelle eine Kompetenzübertretung dar. "Solch eine Kompetenz hat der Vorsitzende nicht", heißt es in der Beschwerde.
Zudem monieren Westenthaler und Urtz in ihrer Beschwerde an die KommAustria, dass in einer von der Stiftungsratsspitze verbreiteten Aussendung die Vorwürfe als "sexuelle Belästigung" bezeichnet worden seien. Damit sei gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen worden, weil laut den beiden niemals strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum gestanden seien, aber bei dieser Bezeichnung Unbeteiligte an Vorwürfe im strafrechtlichen Sinne denken würden.
Auch Lederers Tätigkeiten als Kommunikationsberater für andere Unternehmen werden thematisiert. Es hätten sich dadurch Interessenskonflikte ergeben, hieß es etwa mit Verweis auf eine Beratungstätigkeit Lederers für die Rhomberg-Gruppe, die eine Hälfte des ORF-Funkhauses gekauft hatte. In der "ZiB2" vom Montagabend wurden ebenfalls mehrere Nebentätigkeiten von verschiedenen Stiftungsräten kritisch beäugt. Im Zuge dessen hielt Lederer fest, dass er sich um eine gemeinsame Kommunikationsbasis zwischen Rhomberg-Gruppe und ORF bemüht habe. Überhaupt seien alle seine Beratungsleistungen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Unternehmer hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit seiner Funktion im ORF-Stiftungsrat geprüft und stünden nicht im Widerspruch zu den Interessen des ORF, hielt er bereits Mitte März fest.






