von
Die Freiheitlichen müssen die Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses innerhalb von 14 Tagen beim Verfassungsgerichtshof anfechten, wobei die vierzehntägige Frist erst am Freitag - mit Beginn der Debatte über den Ausschussbericht im Plenum - zu laufen beginnt. Der VfGH sollte dann innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung getroffen haben. Folgt der Verfassungsgerichtshof den Bedenken von ÖVP, SPÖ und NEOS im Geschäftsordnungsausschuss nicht, muss dieser laut Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse "unverzüglich" zusammentreten.
Die ÖVP stützt sich auf Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die ein rechtlich korrektes Ansuchen der Freiheitlichen bezweifeln. Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein "bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" sein. Den erkennt Bezemek nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt. Fister nennt das Verlangen unzulässig, weil es weder einen "bestimmten" noch einen "abgeschlossenen" Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft.
Die SPÖ stieß sich im Geschäftsordnungsausschuss vor allem an der Vermengung zweier völlig unterschiedlicher Themen. Die NEOS sahen die Sachlage nicht so eindeutig wie ÖVP und SPÖ. So könne es sein, dass der VfGH die von der FPÖ proklamierte Klammer für "in Ordnung hält". Dennoch zogen die NEOS mit ÖVP und SPÖ mit. Mit Koalitionsmehrheit wurde entschieden, das Verlangen der FPÖ als "zur Gänze unzulässig" zurückzuweisen. Die Grünen orteten zwar "einige Formalfehler" im Antrag der FPÖ, räumten dem Recht auf Kontrolle aber Vorrang ein.
Hafenecker selbst bezeichnete die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen Freitagfrüh als "skandalös". So habe im vergangenen Jahr die ÖVP kurz vor der Wahl mit Hilfe der Grünen einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, "nur um der FPÖ und Herbert Kickl zu schaden". Dieser U-Ausschuss, der auch von der SPÖ und den NEOS als "Waffe gegen die Freiheitlichen" betrieben worden sei, "war derart verfassungswidrig, wie etwas nur verfassungswidrig sein kann". Eine derartige "Doppelmoral" sei "entlarvend und abstoßend zugleich".
Aufgrund der Bestreitung wurde im Geschäftsordnungsausschuss auch nicht über die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses - die FPÖ hatte 13 Mitglieder (je 4 FPÖ und ÖVP, 3 SPÖ, je 1 NEOS und Grüne) vorgeschlagen. Ebensowenig wurden Personalia entschieden. Grundsätzlich hätte aber zwischen den Klubs Einigkeit darüber bestanden, Christa Edwards zur Verfahrensrichterin - mit Wolfgang Köller als ihren Stellvertreter - und Rechtsanwalt Andreas Joklik zum Verfahrensanwalt - mit Michael Kasper als seinen Stellvertreter - zu wählen.