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Die Strafregelung soll Bilder von männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen umfassen - konkret von primären Geschlechtsmerkmalen. Bildaufnahmen, in denen Genitalien einer Person etwa nur im Bildhintergrund oder aus großer Entfernung erkennbar sind - wie beispielsweise Strandfotos - sollen von vornherein nicht vom Tatbestand erfasst sein. Die Strafdrohung soll eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen sein.
Die FPÖ stimmte als einzige Partei im Nationalrat gegen die Gesetzesnovelle. Sie äußerte Bedenken, dass Jugendliche durch die Regelung kriminalisiert werden könnten. "Es geht nicht um einen Scherz unter Jugendlichen, sondern um ein Problem, das endemisch ist", erklärte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im Parlament, "eine entschlossene Antwort des Staates" sei notwendig.