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Es gebe zwei Möglichkeiten, untauglich für den Dienst beim Bundesheer zu sein: Aus psychischen und/oder physischen Gründen, sagte Bauer. "Unser System hat funktioniert, aber wir hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben", sagte Bauer zur APA.
Der Täter hatte im März bei einer zivilen Behörde einen psychologischen Test absolviert und hatte sich damit legal eine Pistole beschaffen können. Das Bundesheer hatte hingegen die psychische Instabilität des Grazers festgestellt.
Der Landeshauptmann der Steiermark - und frühere Verteidigungsminister - Mario Kunasek (FPÖ) zeigt sich laut Servus TV empört: "Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern."