News Logo
ABO

Acht Monate für Drohungen gegen KZ-Gedenkstätte Mauthausen

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
4 min
Der Angeklagte vor Prozessbeginn
©VERENA LEISS, APA
Ein 20-Jähriger ist am Montag im Landesgericht Linz zu acht Monaten Haft, davon sieben bedingt, verurteilt worden, weil er Drohungen gegen Mitarbeitende der KZ-Gedenkstätte Mauthausen bei einer Feier ausgesprochen bzw. in Chats gepostet hat. Der Mann war zu dem Zeitpunkt selbst als Zivildiener in der Einrichtung tätig. Er wurde wegen gefährlicher Drohung und Vergehen nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

von

Der bisher unbescholtene Angeklagte hatte am 6. bzw. 7. September "einen Amoklauf im KZ Mauthausen angekündigt", leitete der Staatsanwalt seinen Vortrag ein. Er habe gesagt, er werde sich schwarz kleiden, eine Fliegerbrille aufsetzen und die Pistole seines Vaters holen, zu der er Zugang habe. Zur Untermauerung zeigte er einem Kollegen ein Foto, auf dem er die Waffe in der Hand hatte. Er werde alle Angestellten der Gedenkstätte umbringen, soll er gedroht haben.

Sein Mandant gebe alles zu, es habe sich aber um einen Scherz gehandelt, sagte Verteidiger Andreas Mauhart, man möge doch die "Kirche im Dorf lassen". Sein Mandant, der nach dem Vorfall in Untersuchungshaft genommen wurde, sehe ein, dass seine Handlungen nur "mäßig intelligent" gewesen seien. Der Staatsanwalt wertete die Rechtfertigung, es sei ein Scherz, als recht "abenteuerlich" und sieht eine reine Schutzbehauptung. "Worin da der Scherz liegen soll, wird er (der Angeklagte, Anm.) uns heute erklären müssen."

"Ich habe im Zivildienst viel Zeit gehabt und aus viel Zeit entsteht viel Blödsinn", rechtfertigte sich der 20-Jährige. Das Gericht fragte sich, wie man so etwas - gerade vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Graz und diverser Bombendrohungen - als Scherz sehen könne. Der Angeklagte will erst später erkannt haben, dass das nicht lustig sei, er habe einfach "in dem Moment nicht nachgedacht". Die Richterin wies allerdings darauf hin, dass sich die Äußerungen über mehrere Tage gezogen hätten, "das ist mehr als ein Moment".

Mauhart sieht unterschiedliche Interpretationen des Wortes "Scherz" in verschiedenen Altersgruppen. Es sei nicht im Sinne von "lustig", sondern als "nicht ernst gemeint" zu verstehen gewesen. Der Staatsanwalt gab dem Angeklagten hingegen mit, er solle sich Hilfe suchen, "wenn solche Gedanken in Zukunft wieder auftauchen".

Aufgrund des reumütigen Geständnisses wurde auf die Einvernahme der Zeugen verzichtet. Die Privatbeteiligtenvertreterin hatte beantragt, dem Mann aufzuerlegen, dass er sich der Gedenkstätte, deren Mitarbeitenden sowie den drei ehemaligen Zivildienst-Kollegen nicht mehr nähern dürfe. Das ließ das Gericht aber unberücksichtigt.

Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft verurteilte das Gericht den Mann zu acht Monaten, davon sieben bedingt. Nach seiner U-Haft muss er nun noch drei Tage im Gefängnis bleiben. Zudem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an. "Man weiß nicht, wo das Ganze hinführen hätte können", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Amokläufer seien oft angepasst und zurückgezogen - und genau diesen Eindruck habe der Angeklagte auch vermittelt. "Überlegen Sie in Zukunft, was Sie machen", gab sie ihm mit. Die FPÖ, deren Mitglied er ist, hat bereits ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab 20,63€
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER