DJ Mosaken (Mi.) besucht für TikTok und Insta Lokale – von Streetfood bis Gourmet.
©APA-Images / OTS / LieferandoFoodblogs, kulinarische Influencer und Content-Creators bestimmen aktuell die gastronomischen Trends. Und zwar schneller, als ein Gulasch braucht, um gar zu sein.
Dass ein Foodblog zur Angelegenheit von Verfassungsspezialisten und Grund für die Rücktrittsforderung gegenüber einem Regierungsmitglied wurde, ist in Österreich doch eher selten: Sepp Schellhorn, Salzburger Gastronom und NEOS-Parlamentarier, war während der Lockdowns wie viele andere Küchenchefs online gegangen.
In seinen „Sepp, was machst du?“-Videos zeigte er Zubereitungstipps, verwendete mehr Butter als wir uns zu Hause je getraut hätten, verrechnete sich breitenwirksam bei der Summe der Zutatenpreise eines Schnitzels und wetterte mit Schaum vorm Mund gegen die Unsitten der heimischen Kontroll-Bürokratie.


Sepp Schellhorn beim Kochen in seiner Videoserie „Sepp, was machst du?“
© APA-Images / OTS / Ingo PerrtramerDas gefiel den Menschen, sein Instagram-Kanal hatte an die 300.000 Follower, auf TikTok kamen noch einmal 200.000 dazu.
Mit Übernahme eines Regierungsamts – Staatssekretär für Deregulierung – im März 2025 sah die FPÖ jedenfalls die verfassungsrechtlich festgelegte Unvereinbarkeitsregel von Regierungsamt und Berufsausübung verletzt – und das, obwohl Schellhorn, seinen privaten Insta-Kanal innerhalb der vorgesehenen Frist stillgelegt hatte. Und forderte – nicht zum letzten Mal – Schellhorns Rücktritt.
Vorsicht beim Nachmachen
Sagen wir so: Diese Debatte zielte am eigentlich entscheidenden Thema vorbei, nämlich sowohl die Chancen als auch die Gefahren, die mit Kanälen auf Social Media verbunden sind. Als da bekanntermaßen wären: Bildschirm-Sucht, Manipulation, soziale Vereinsamung und Verlust von realen Erlebnissen.
Klar, der weltweite Siegeszug des „Smashed Burger“, die ans Groteske reichende Begierde nach Schokolade mit Pistazien-Engelshaar-Fülle (Dubai-Schokolade, Anm.) oder das rätselhafte Verlangen österreichische Teenager nach den Irrwegen koreanischer Fastfood-Kultur sind nicht zu vergleichen mit Gefahren wie politischer Radikalisierung oder finanzieller Abzocke.
Aber auch blöde Ernährungs-Experimente können lebensgefährlich sein. War der verspeiste Regenwurm früher noch eine vergleichsweise harmlose Mutprobe, sieht das mit dem aufmerksamkeitsrelevanten Verzehr besonders grauslicher oder gefährlich zu beschaffender Lebensmittel halt schon anders aus.
Beim Foodblog-Dauerbrenner Kimchi fängt man sich als Amateur schnell einmal toxischen Botulismus ein; eine Kuh auf der Weide zu melken, ohne dass sie das will, ist hochriskant, Chili-Rekordversuche sind selten eine gute Idee und Survival-Erlebnisse in freier Natur enden nur zu oft mit Waldbrand.
Mainstream-Nivellierung?
Wobei man derlei kulinarische „Mutproben“ natürlich damit abtun kann, dass es Blödheit immer schon gab und immer geben wird, auch wenn sie umso verlockender zu sein scheint, je mehr einem bei der Blödheit zusehen können.
Der vielleicht bedenklichere Aspekt betrifft aber nicht absurde Einzelschicksale vor der Handykamera, sondern den Umstand, der Food-Content im Netz international erst so richtig erfolgreich macht – nämlich möglichst vielen zu gefallen und möglichst wenigen zu missfallen.
Und damit ist das Themenfeld ähnlich eingeschränkt wie der Speiseplan im Flugzeug – Rind, Huhn, Tofu, Reis, Nudeln, nichts, was irgendeiner Religion oder einem moralischen Wertesystem widerspricht, nichts, was zu viel Identität zeigt, nichts, dessen Zutaten irgendwo auf der Welt zu schwer zu bekommen sein könnten.
Die Guide-Bedrohung?
Stellen die enormen Reichweiten und Zugriffszahlen von Foodbloggern und Restaurantkritik-Influencern eine Bedrohung für klassische Restaurant-Guides dar? Nein, sagt Martina Hohenlohe, Chefredakteurin des Gault Millau Österreich, „ich weiß auch nicht, ob das bei uns in Österreich jemals ein so großes Thema sein wird“.
Den jährlich in Buch-Form erscheinenden Guide sieht sie nicht zuletzt aufgrund der völlig unterschiedlichen Charakteristika der Kanäle auf der sicheren Seite, „die Influencer sind subjektiv, emotional und sehr nahe an ihrer Community, wir hingegen testen anonym, objektiv und vor allem unabhängig, bei uns gibt’s keine Einladungen. Wir erfüllen das Bedürfnis nach Orientierung und Verlässlichkeit“.
Wobei Hohenlohe Blogger, Influencer und Content-Creators da gar nicht verdammen will, sie sieht sie eher als Ergänzung, „die sprechen junge Zielgruppen an, die mit dem Thema bisher vielleicht nichts am Hut hatten, und das außerdem extrem niederschwellig, davon profitieren alle“.
I’ll be back
Die in Branchenmedien groß angekündigte Nachfolge des Schellhorn-Blogs durch seinen Küchenchef Max Ferrari alias „Max, was machst du“ gab es übrigens nur kurz, Schellhorn wollte seine Follower-Kohorten nicht einfach abtreten. Nach Ende seiner politischen Agenda werde der „Sepp“-Blog aber sofort wieder hochgefahren, so Schellhorn, „mit mir!“
Foodblog, ein rechtsfreier Raum?
Man wird doch wohl noch sagen dürfen, was einem schmeckt! Das darf man in der Tat. Und für Influencer gilt – anders als für uns schreibende oder sendende Kollegen – auch weder ein Redaktionsstatut, noch sind Foodblogger an die „journalistische Sorgfaltspflicht“ und das Handeln auf Basis der journalistischen Ethik gebunden.
Also Anarchie im Netz? Nicht ganz: Auch Influencer und Blogger sind dazu verpflichtet, Werbung, Kooperationen und Sponsoring deutlich zu kennzeichnen; der Schutz des Persönlichkeitsrechts gilt selbstverständlich auch für Blogger, Influencer und Content Creators – die Ahndung von Vergehen ist ohne Impressum und Redaktionsstatut allerdings nicht gerade leicht.
Wenn ein Kanal auf Instagram, YouTube oder TikTok regelmäßig erscheint, meinungsbildend auftritt und nicht zuletzt kommerziell betrieben wird, muss dieser eigentlich bei der KommAustria angemeldet werden. Findet diese Meldung nicht statt, kann’s eine Strafe für Verwaltungsübertretung von € 6.000,– setzen
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 03/2026 erschienen.







