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Zusammenziehen ohne Stress: 9 Dinge, die jetzt zählen

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Mit dem Zusammenzug können bei Pärchen Probleme aufkommen
Ziehen Paare zusammen, gibt es eine Menge zu bedenken. Dinge, die bisher jeder für sich regelte, erfordern jetzt gemeinsame Lösungen. Zum Beispiel müssen Hausrat und Verträge für das gemeinsame Zuhause neu zugeschnitten werden. Dieser Neun-Punkte-Plan unterstützt Sie dabei:

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Ist die gemeinsame Wohnung gefunden, sollten Sie bereits miteinander geklärt haben, wer den Mietvertrag unterschreibt: Einer allein? Beide gemeinsam? Denn das hat Auswirkungen, sollte es eines Tages um Trennung oder Mietschulden gehen: "Mietschulden bleiben immer an demjenigen hängen, der den Mietvertrag unterschrieben hat", erklärt Arthur Wilm, Trainer für Verbraucherbildung. Stehen beide Partner unter dem Vertrag, haften beide dem Vermieter gegenüber - ansonsten nicht.

Bei einer Trennung kann in der Regel derjenige in der Wohnung bleiben, auf dessen Namen der Vertrag läuft. Ist das nur einer, kann er oder sie den anderen einfach vor die Tür setzen oder alternativ selbst ausziehen und den Mietvertrag kündigen. Der Expartner verliert dann das Dach über dem Kopf.

Mit einer fairen Aufteilung der Haushaltsausgaben vermeiden Sie von Anfang an Streit ums Geld. Der von jedem aufzubringende Anteil kann sich zum Beispiel an Ihrer Finanzkraft und der Ihres Partners oder Ihrer Partnerin orientieren - und damit unterschiedlich hoch sein.

Um die Kosten des vereinten Haushalts zu bezahlen, ist ein Gemeinschaftskonto ideal. Darauf überweist jeder seinen Anteil am Haushaltsgeld. Das Girokonto läuft auf den Namen beider Partner, beide haben Vollmacht und Zugriff.

Wilm hält ein Drei-Konten-Modell für smart, um Krach vorzubeugen: "Ein Gemeinschaftskonto plus zwei Einzelkonten für die persönlichen Ausgaben." Sein Tipp: Nach einem Geldinstitut Ausschau halten, bei dem Unterkonten kostenlos geführt werden können. Das spart Gebühren.

Vieles ist doppelt vorhanden, wenn zwei Haushalte einer werden. Möbel, Geschirr, Wäsche, Auto. Überlegen Sie zusammen, was mitgenommen wird. Für den Rest suchen Sie Abnehmer. Oft übernehmen Freunde, Familie oder Sozialkaufhäuser Sachen. Reicht ein Auto, kann das zweite abgeschafft werden.

Überzähligen Hausrat werden Sie auch auf Verkaufsplattformen und Flohmärkten los. Der Aufwand kann jedoch höher sein als der Ertrag.

Kümmern Sie sich vor dem Einzug um den Vertrag mit dem Stromanbieter. Entweder können Sie den Lieferanten beibehalten oder Sie brauchen einen neuen.

Ersteres ist üblicherweise der Fall, dann müssen Sie aber daran denken, den oder die Verträge für die alten Wohnungen zu kündigen, damit sie nicht weiterlaufen und unnötige Ausgaben verursachen.

Üblicherweise hat jeder Partner für seine Wohnung einen eigenen Internetvertrag. Nach der Haushaltszusammenführung reicht ein Vertrag, der zweite kann gekündigt werden. Das sollte in der Regel mit Monatsfrist problemlos möglich sein, sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, sagt Erol Burak Tergek - ebenfalls von der Verbraucherzentrale.

Nach Erfahrung von Wilm bieten Streaming- und Musikplattformen wie Netflix, Spotify und Sky große Einsparmöglichkeiten, weil sie Mitgliedern eines gemeinsamen Haushalts bessere Bedingungen offerieren - bis hin zur kostenlosen Nutzung von Diensten für einen von beiden Partnern. Dieses Potenzial sollten Sie ausschöpfen.

Bei den meisten Mobilfunkanbietern gibt es günstige Zweit- und Zusatzkarten plus Extranummern.

Übrigens: Auch bei den Rundfunkgebühren können Sie Geld sparen, da diese pro Wohnung erhoben werden. Fällt eine Wohnung weg, fällt auch eine Gebühr weg.

Wie Möbel und Hausrat sind häufig auch Versicherungen doppelt vorhanden. Mit der Haushaltszusammenführung genügt aber vorwiegend eine je Sachgebiet. Gehen Sie alle Verträge mit Blick darauf durch, ob Sie vom Singletarif in einen Familientarif wechseln können. Das zahlt sich in der Regel aus. Wilm geht von mehreren hundert Euro Einsparung im Jahr aus, wenn konsequent zusammengeführt und angepasst wird.

Bei der Privathaftpflicht rät er zur Umstellung der älteren Police und zur Kündigung der jüngeren mit der Begründung "Risikowegfall". Allerdings sollte die Deckungssumme des alten Vertrags ausreichend sein. Für Rechtsschutz und Hausrat reicht ebenfalls eine Police. Beim Hausrat sollte die Versicherungshöhe überprüft und zur Vermeidung von Unterversicherung bei Bedarf angepasst werden - immerhin besteht jetzt ein größerer Haushalt in einer oft auch größeren Wohnung.

Auch wenn es bei aller Freude über das gemeinsame Zuhause schwerfällt: "Regelungen, die im Kontext einer möglichen Trennung greifen, sollten von Anfang an mitgedacht werden", rät Wilm. Dazu zählt er eben Mietvertrag und Finanzielles.

Wenn jemand zugunsten von Care-Arbeit beruflich zurückstecke, sollte in dessen Interesse über einen Ausgleich bei der Rente gesprochen werden. Gleiches gelte für Ehepaare, falls ein Partner von der Wahl der Steuerklasse profitiert.

In Konfliktsituationen mindern solche Regelungen erfahrungsgemäß den Stress. Vor allem unverheirateten Paaren empfiehlt Wilm, Absprachen schriftlich zu fixieren.

WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/dpa-tmn/Christin Klose

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