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Der Begriff "Marmelade" ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Marillen verwendet werden. Der Grund: Die EU hatte die "Frühstücksrichtlinie" vor zwei Jahren geändert. Nun ist das jahrzehntelange Sprach-Wirrwarr vom (Frühstücks-)Tisch. Denn bisher durfte im Handel nur Konfitüre aus Zitrusfrüchten als "Marmelade" bezeichnet werden. Alle anderen Fruchtaufstriche mussten eben als "Konfitüre" oder "Fruchtaufstrich" verkauft werden.
Ausnahmen gab es lediglich für die Direktvermarktung. Im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch ist das alles kaum angekommen - oder wer hat sich zum Frühstück schon ein "Konfitürenbrot" gemacht? Mit der Änderung der Konfitüren-Verordnung dürfen alle fruchtigen Aufstriche als "Marmelade" bezeichnet werden. Die Bezeichnung "Zitrusmarmelade" ersetzt dann den Begriff "Marmelade" bei Zitrusfrüchten. Die Änderung wurde durch den Brexit angestoßen. Die britische Regierung hatte sich bereits vor fünf Jahren von der alten EU-Regelung verabschiedet und den Begriff "Marmelade" für Fruchtaufstriche zurückgeholt. Inzwischen zog die EU nach. "Am Frühstückstisch der Verbrauchenden ändert das wohl wenig", so die Lebensmittelexpertin Gabriele Kaufmann. Aber der rechtlich korrekte Sprachgebrauch werde damit ein wenig alltagsnäher.
HAMBURG - DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ (ARCHIVBILD VOM 17.3.2019) - FOTO: APA/APA/dpa/gms/Christin Klose/Christin Klose






