ABO

Zeitumstellung am 25. Oktober: Uhren eine Stunde zurück, Termine bis 2031 fix

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
5 min
Uhr in herbstlichem Abendlicht, Symbol für die Zeitumstellung auf Winterzeit
Foto: Pixabay/Lumosnoxx (Symbolbild)©Pixabay/Lumosnoxx

In der Nacht auf Sonntag, 25. Oktober, endet die Sommerzeit: Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Umstellungstermine stehen bereits bis 2031 fest, denn ein Ende der Zeitumstellung ist in der EU nicht in Sicht.

News auf Google bevorzugen

Wann die Uhren umgestellt werden

Die Zeitumstellung auf Winterzeit findet heuer in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 25. Oktober, statt. Um 3 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit werden die Uhren um eine Stunde auf 2 Uhr Mitteleuropäischer Zeit zurückgestellt. Die Nacht ist damit eine Stunde länger. Am Morgen wird es früher hell, am Abend dafür früher dunkel.

Umgestellt wird immer am letzten Sonntag im März und im Oktober. Weil der 25. Oktober der frühestmögliche Termin für den letzten Sonntag des Monats ist, endet die Sommerzeit heuer so früh wie nur möglich. Smartphones, Computer und Funkuhren stellen sich in der Regel automatisch um, Herduhren, Autouhren und viele Wecker müssen von Hand nachgestellt werden.

Was in Österreich die Zeitumstellung regelt

Grundlage ist das Zeitzählungsgesetz aus dem Jahr 1976. Es legt die Mitteleuropäische Zeit als gesetzliche Zeit fest und ermächtigt die Bundesregierung, Beginn und Ende der Sommerzeit per Verordnung zu bestimmen. Die geltende Verordnung umfasst die Jahre 2022 bis 2026, die Umstellung am 25. Oktober ist die letzte, die sie regelt.

Die Termine selbst gibt die EU vor. Seit dem Beitritt 1995 richtet sich Österreich nach den gemeinsamen europäischen Regeln, heute nach der Richtlinie 2000/84/EG. Sie schreibt vor, dass die Sommerzeit in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig um 1 Uhr Weltzeit beginnt und endet, jeweils am letzten Sonntag im März und im Oktober.

Die Termine bis 2031

Damit es auch nach 2026 eine Rechtsgrundlage gibt, hat Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) dem Ministerrat im September eine neue Sommerzeit-Verordnung für die Jahre 2027 bis 2031 vorgelegt. Sie übernimmt die Termine, die die EU-Kommission im März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat.

Demnach beginnt die Sommerzeit 2027 am 28. März und endet am 31. Oktober. 2028 wird am 26. März und am 29. Oktober umgestellt, 2029 am 25. März und am 28. Oktober. 2030 fallen die Termine auf den 31. März und den 27. Oktober, 2031 auf den 30. März und den 26. Oktober. Im Frühjahr wird jeweils von 2 auf 3 Uhr vorgestellt, im Herbst von 3 auf 2 Uhr zurück.

Warum die EU die Zeitumstellung nicht abgeschafft hat

Dass die Uhren weiter zweimal im Jahr umgestellt werden, liegt an einem Stillstand auf EU-Ebene. Die EU-Kommission hatte im September 2018 vorgeschlagen, die saisonale Zeitumstellung abzuschaffen. Das Europäische Parlament stimmte im März 2019 zu, ursprünglich war ein Ende im Jahr 2021 vorgesehen.

Seither fehlt aber eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten im Rat. Strittig ist vor allem, ob dauerhaft die Sommerzeit oder die Normalzeit gelten soll, und wie verhindert werden kann, dass benachbarte Länder unterschiedliche Zeiten wählen. Die Kommission hat eine weitere Studie in Auftrag gegeben, die bis Ende 2026 vorliegen soll und als Entscheidungsgrundlage dienen soll.

Seit 1980 wieder Sommerzeit in Österreich

Die Sommerzeit hat in Österreich eine wechselhafte Geschichte. Eingeführt wurde sie erstmals von 1916 bis 1920 aus wirtschaftlichen Gründen, ein zweites Mal galt sie von 1940 bis 1948. Seit 1980 wird wieder umgestellt, damals in Abstimmung mit anderen europäischen Staaten.

Wer die Umstellung im Alltag spürt, kann sich auf die gewonnene Stunde vorbereiten, indem er in den Tagen davor etwas später schlafen geht und morgens viel Tageslicht tankt. Die nächste Zeitumstellung folgt am 28. März 2027, dann wird die Uhr wieder eine Stunde vorgestellt.

Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
Reisepass auf einer Weltkarte (Symbolbild)
Bürgerservice
Reisepass und Personalausweis: Kosten, Antrag und Gültigkeit
Ein Hund geht ohne Leine spazieren.
Bürgerservice
Hunde in Wien: Wo müssen sie an die Leine – und wo nicht?
Notrufnummern in Österreich: 112, 122, 133, 144 & Co. im Überblick
Bürgerservice
Notrufnummern in Österreich: 112, 122, 133, 144 & Co. im Überblick
Sozialversicherung
Ausgesperrt? Zu viel gezahlt? So erkennen Sie einen seriösen Schlüsseldienst in Wien
Immobilien
Ausgesperrt? Zu viel gezahlt? So erkennen Sie einen seriösen Schlüsseldienst in Wien
tabuthema-pensionen
Bürgerservice
Tabuthema Pensionen: DU zahlst