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Laut Vereinbarung im Regierungsprogramm sind ein jährliches Grundkontingent von 5.500 Saisoniers und ein Westbalkankontingent mit 2.500 Plätzen vorgesehen. Die rund 2.300 Stammsaisoniers sind davon nicht betroffen - sie sind nicht Teil des Kontingents.
Da das bundesweite Kontingent heuer im Juli nur zu 63,4 Prozent ausgelastet war, wurde die Schwelle für eine automatische Verlängerung - 75 Prozent - unterschritten. "Daher ist das gesamte Saisonkontingent in Frage gestellt und muss nun neu erlassen werden", betonte die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am Donnerstag vor Journalistinnen und Journalisten in Wien. Ohne diese rechtliche Basis könnten weder Beschäftigungsbewilligungen noch Visa ausgestellt werden.
Die Gespräche mit dem Sozialministerium seien "rechtzeitig im September" gestartet worden. "Wir hatten eine Reduktion auf 4.250 Plätze im Normalkontingent mit zusätzlich 2.000 Westbalkan-Saisoniers beschlossen", erklärte Kraus-Winkler. Dass das ursprüngliche Kontingent nicht ausgenutzt wurde, zeige auch einen verantwortungsvollen Umgang damit.
"Jetzt haben wir Ende Oktober und es gibt ein Junktim mit der Hauptforderung Insolvenzentgeltfonds", kritisierte die Branchensprecherin und frühere Tourismus-Staatssekretärin. Der Fonds soll aus einer Erhöhung der Lohnnebenkosten gespeist werden - eine Belastung für alle Betriebe. "Ich halte es für sehr verantwortungslos, eine Branche in Geiselhaft zu nehmen", beklagte Kraus-Winkler.
Im Tourismus arbeiten den Angaben zufolge über 250.000 Menschen. "In einigen Destinationen spielen Saisoniers eine wichtige Rolle, zum Beispiel auf einer Berghütte oder zum Abdecken von Saisonspitzen", verdeutlichte die Branchenvertreterin. Die Saisonarbeitskräfte würden die Stammbelegschaft entlasten. Ohne sie drohten in vielen Fällen Angebotseinschränkungen bis hin zu Betriebsschließungen.
Den Vorwurf der Gewerkschaft, Saisoniers würden als "Billigarbeitskräfte" Jobs für Inländer gefährden, weist Kraus-Winkler entschieden zurück: "Das ist faktisch falsch - vor jeder einzelnen Bewilligung erfolgt eine strenge Arbeitsmarktprüfung durch den AMS-Regionalbeirat im Rahmen des Ersatzkraftverfahrens", hielt sie fest. Erst wenn im Inland niemand für die Stelle gefunden werde, gebe es eine Freigabe für den einzelnen Saisonier.
"Zudem gilt der Kollektivvertrag mit allen Vergünstigungen und Zulagen selbstverständlich auch für Saisonarbeitskräfte im vollen Umfang", betonte die Touristikerin. "Du kannst ja so und so niemand unter KV anstellen."
"Es ist im Interesse des Standortes dringend geboten, die Saisonkontingentverordnung nicht zum Spielball politischer Verhandlungstaktiken zu machen und das Kontingent für 2027 umgehend zu erlassen", forderte Kraus-Winkler.
À la longue wünscht sie sich eine wesentlich unbürokratischere Regelung - nur mit Bedarfsprüfung, ohne Kontingente. Das werde beispielsweise bei den Holländern praktiziert.
