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Die private Haftpflichtversicherung greift in solchen Fällen, sofern im Versicherungsvertrag auch Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten mitversichert sind. Darauf weisen Experten hin und raten, die Versicherungsbedingungen vor dem Urlaub dahingehend zu prüfen oder im Zweifel beim Anbieter nachzufragen. Denn einige Versicherungsverträge deckten solche Schäden nur begrenzt ab oder enthielten bestimmte Ausschlüsse.
Passiert so ein Missgeschick, sollte man den Schaden mit Fotos und Videos dokumentieren und schnellstmöglich dem Versicherer melden, rät die Versicherungsexpertin Bianca Boss. Das heißt, man sollte nicht erst abwarten, bis der Ferienhausvermieter eine Forderung stellt. Sonst riskiert man, wegen einer verspäteten Schadenmeldung keine Leistung zu erhalten.
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/dpa-tmn/ Markus Scholz