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Laut der italienischen Wettbewerbsbehörde fehlen jedoch klare und vollständige Informationen zum Angebot. Wizz Air habe das Angebot in Werbekampagnen als "unbegrenzt" dargestellt, dabei jedoch wesentliche Einschränkungen verschwiegen. Die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher seien unvollständig und mehrdeutig, insbesondere hinsichtlich der Buchungszeiträume einzelner Flüge, der Anzahl und Art der für Abonnenten verfügbaren Plätze sowie weiterer Nutzungsbeschränkungen, beklagte die Behörde.
Zudem wurden bestimmte Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen als missbräuchlich eingestuft. Diese ermöglichten es Wizz Air, die Bedingungen einseitig zu ändern oder den Service ganz einzustellen, ohne triftige Gründe anzugeben oder angemessene Verbraucherschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Die Klauseln erschweren Rückerstattungen und begrenzen das Widerrufsrecht bei Unterbrechung oder Einstellung des Dienstes, selbst wenn der bevorzugte Flughafen des Kunden betroffen ist. Dies führe zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Abonnenten.



