Papamonat:
10 Fragen und Antworten

Jeder Papa hat in Zukunft das Recht darauf - doch ab wann geht das und was gilt es zu beachten?

Nach langem Hin und Her hat der Nationalrat Anfang Juli nun den Rechtsanspruch auf das Papa-Monat beschlossen. Was bedeutet das nun und wie funktioniert es? News.at klärt auf.

von Papa Baby © Bild: iStockphoto

1. Was ist der Papamonat?

Der Papamonat (oder auch „Väterfrühkarenz“ genannt) soll die gemeinsame Betreuung des Kindes mit der Mutter in den ersten Lebenswochen ermöglichen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig und bezeichnet die vierwöchige Auszeit in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes während die Mutter eben auch im Mutterschutz zuhause ist. Der Familienzeitbonus ist der finanzielle Anspruch während dieser Job-Auszeit.

2. Was ist jetzt neu?

Neu ist (ab September gültig), dass Väter dies nun auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers machen können – sie haben ein Recht darauf.

3. Wer darf diesen beantragen?

Erwerbstätige Väter. Er steht auch Adoptiv-, Dauerpflegevätern sowie gleichgeschlechtlichen Partner/-innen zu. (Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.)

4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für den Familienzeitbonus (also den finanziellen Anspruch für die 28-31 Tage) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt aller in Österreich
  • Gemeinsamer Haushalt
  • Inanspruchnahme der Familienzeit
  • Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses vor Bezugsbeginn
  • für Nicht-Österreicher/innen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bzw. nach dem Asylgesetz 2005

5. Wie viel Geld bekommen Papas?

Für 28 bis 31 Tage bekommt der Vater 22,60 Euro pro Tag.

Achtung: Es wird später auf ein etwaiges Kinderbetreuungsgeld (Karenz) angerechnet, das heißt das Karenzgeld verringert sich um den Betrag, der bereits im Papamonat ausbezahlt wurde. Die Bezugsdauer verringert sich aber nicht.

Die SPÖ fordert „mittelfristig“ einen vollen Lohnausgleich. Ob und wann dieser kommen wird, steht jedoch nicht fest.

6. Welche Fristen gibt es?

Der Wunsch auf ein Papamonat muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von 3 Monaten unterschritten werden darf.

Papamonat und Karenz gleichzeitig ist nicht möglich.

7. Wo muss der Papamonat beantragt werden?

Der Antrag auf die finanzielle Leistung (Familienzeitbonus) ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen.

8. Wann darf ich das Papamonat nehmen?

Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (acht Wochen nach der Geburt, bei Kaiserschnitt zwölf Wochen) kann der Vater den Antrittszeitpunkt der Freistellung frei wählen.

9. Sind Papas kündigungsgeschützt?

Ja. Der Schutz beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

10. Was ist noch zu beachten?

Der Papa muss direkt danach wieder seine Arbeit antreten – eine Karenz darf nicht direkt danach angeschlossen werden.