Erbstreit im Hause Schwarzenberg

NEWS: Seine Schwester will ihn um sein gesamtes Vermögen bringen

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Karl Schwarzenberg - Erbstreit im Hause Schwarzenberg

Der Lebenstriumph ist jetzt zum Greifen: Karl Fürst Schwarzenberg, 74, ist offizieller Kandidat seiner Partei für die tschechische Präsidentschaft. Nach dem überraschenden Wahlerfolg der Fraktion TOP 09 vor drei Jahren zunächst Außenminister, setzt er 2012 zum Gipfelsturm an. Eine Genugtuung der Sonderklasse ist das. Als Kind musste er vor den Kommunisten aus der böhmischen Heimat fliehen. Mittlerweile sind Welten geborsten und neue erstanden, und die Krönung eines ereignisreichen Lebens könnte der nächste Schritt sein: Umfragen beglaubigen ihn als „beliebtesten und vertrauenswürdigsten Politiker“ Tschechiens.

Doch in all den Glanz fällt ein mächtiger Schatten, der die Zukunft des tschechischen Außenministers plötzlich ungewiss erscheinen lässt. Und das Ungemach droht unmittelbar aus der Familie. Elisabeth Pezold, 64 und Ehefrau des Rechtsanwalts Rüdiger Pezold, 70, ist die leibliche Tochter von Karl Schwarzenbergs Adoptivvater Heinrich Schwarzenberg. Das Ehepaar führt gegen den Fürsten einen schon Jahre dauernden erbitterten Erbstreit, für den demnächst richtungsweisende Entscheidungen vom OGH in Wien erwartet werden: Die Klägerin wirft Karl Schwarzenberg vor, sich als Clan-Oberhaupt nicht um die Restitution (Rückgabe enteigneten Besitzes) des enormen tschechischen Vermögens der Familie gekümmert zu haben, wozu er nach dem Letzten Willen seines Adoptivvaters verpflichtet gewesen wäre.

Wird ihm das Erbe entzogen?
Er habe das Testament dadurch so grundlegend verletzt, sagen Elisabeth und Rüdiger Pezold, dass er seiner Stellung als Erbe gänzlich verlustig gehen müsse. Wodurch ihm auch das österreichische und das deutsche Erbe zu entziehen wären. Karl Schwarzenberg bestreitet keineswegs, dass er für die Rückgabe nichts unternommen habe. Dies allerdings nicht „schuldhaft“, wie die Kläger behaupten, sondern weil es ihm „objektiv unmöglich“ gewesen sei. Diesen Tatbestand gilt es nun zu beweisen. Die Causa Pezold vs. Schwarzenberg liegt zum zweiten Mal beim OGH in Wien, Geschäftszahl 2Ob 166/11t, und soll noch im Frühjahr 2012 entschieden werden.

Bessere Karten für Schwester Elisabeth?
Und: Schwester Elisabeth schien zuletzt die besseren Karten zu haben. Erbe mit Auflage. Die Vorgeschichte: Fürst Adolph, gestorben 1950, war ursprünglicher Besitzer des gewaltigen Vermögens. In Österreich waren das im Wesentlichen das Palais Schwarzenberg und einige Immobilien in der Wiener Prinz-Eugen-Straße, Schloss Murau mit 19 Hektar Waldbesitz in der Steiermark und Salzburg sowie die Stammherrschaft Schwarzenberg in Franken. Dazu kam der Besitz in Tschechien.

Erbe nach Fürst Adolph war sein Vetter und Adoptivsohn Heinrich, gestorben 1965: Elisabeths Vater und Karls Adoptivvater. Anno 1960 hatte Heinrich den damals jungen Karl, den verarmten Neffen aus der tschechischen Linie, adoptiert: Das Schwarzenberg’sche Familienrecht verlangt, dass Fürstentitel und Vermögen an einen „männlichen Spross“ weiterzugehen haben. Nach diesem Testament sollte Karl drei Viertel und Elisabeth ein Viertel des österreichischen, des deutschen und auch des enteigneten tschechischen Familienbesitzes erhalten. An dessen künftige Restitution glaubte Vater Heinrich fest.

Testamentsurkunden liegen NEWS vor
Die Testamentsurkunden liegen NEWS vor. Einen Teilerfolg auf ihrem Weg haben die Pezolds mittlerweile beim OGH in Wien erzielt, denn die Höchstrichter stellten 2007 Grundsätzliches fest: Der Passus in Heinrichs Testament, man möge sich, sobald es denn möglich sei, um die Restitution der tschechischen Besitzungen bemühen, sei „kein unverbindlicher Wunsch“ des Erblassers, sondern vielmehr ein „verbindlicher Auftrag“ an Adoptivsohn Karl. Der Beschluss des OGH liegt NEWS vor.

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Kommentare

dramatisch Eine Grundsatzentscheidung die Schwarzenberg wie ein Mühlstein um den Hals hängt, er räumt selbst ein dass er sich darum nicht bemüht hat, damit scheint die Sache für ihn verloren. Rechtsanwalt Pezold kann man zu seiner beruflichen Fähigkeit nur gratulieren!

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