Grundrechte in Österreich: Welche es gibt und was sie gewährleisten

Jeder und jede in Österreich hat sie: Grundrechte. Sie stehen allen Bürgern und Bürgerinnen eines Landes unabhängig von Geschlecht, Rasse oder Klasse zu. Ihr Ziel ist es, die Würde und Freiheit aller vor staatlicher Willkür zu schützen. Welche Grundrechte in Österreich gelten, wo diese verankert sind und wie diese entstanden sind, lesen Sie hier.

von Grundrechte © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

Was bedeuteten "Grundrechte"?

Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die jedem Bürger und jeder Bürgerin in einem Staat zustehen und ihre Würde, Freiheit sowie individuellen Entfaltungsmöglichkeiten schützen. Sie gelten in der Regel für alle Menschen, die sich im Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates befinden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder anderen persönlichen Merkmalen. Grundrechte dienen als Schutz vor staatlicher Willkür und stellen sicher, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die gleichen Rechte sowie das gleiche Maß an Schutz durch das Gesetz hat.

Welche Grundrechte gibt es in Österreich?

In Österreich sind die Grundrechte in vielen einzelnen Gesetzen verankert, die allesamt im Verfassungsrang stehen. Sie umfassen eine Reihe von Rechten, die unterschiedlich kategorisiert werden können.

So umfassen politische Rechte grundlegende Freiheitsrechte und politische Partizipationsrechte. Dazu gehört etwa die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder das Recht auf Eigentum. Politische Rechte zielen darauf ab, individuelle Freiheiten zu schützen und die Teilnahme der Bürger am demokratischen Prozess zu gewährleisten.

Ökonomische Rechte zielen darauf ab, den sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand der Bürger sicherzustellen. Hierzu gehört das Recht auf Arbeit und Bildung, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Wohnung.

Kulturelle Rechte schützen kulturelle Identitäten und Vielfalt. Dazu gehört das Recht auf kulturelle Teilhabe, das Recht auf Bildung oder das Recht auf die Freiheit der Kunst und Wissenschaft.

Die Rechte von Minderheiten werden durch Grundrechte wie Minderheitenrechte oder Volksgruppenrechte abgedeckt. Mit ihnen sollen der besondere Schutz und die Förderung ethnischer Minderheiten gewährleistet werden. Vor allem der freie Gebrauch und die Pflege der Sprache und Kultur von Minderheiten sind damit abgesichert.

Ebenso können sogenannte prozessuale Rechte zusammengefasst werden. Diese beinhalten etwa das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter oder das Recht auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit.

Wie sind die Grundrechte in Österreich entstanden?

Die Grundrechte in Österreich haben historische Wurzeln, die eng mit der politischen Entwicklung des Landes verbunden sind. So spielt die erste österreichische Verfassung eine entscheidende Rolle bei der Einführung der Grundrechte in Österreich. Während der Revolution von 1848 forderten die Bürger mehr politische Freiheiten und Rechte. Die sogenannte Märzverfassung von 1848, die daraufhin eingeführt wurde, war ein Meilenstein, da sie grundlegende Bürgerrechte wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit festlegte. Obwohl diese Verfassung später aufgehoben wurde, legte sie den Grundstein für die spätere Entwicklung der Grundrechte in Österreich.

Ein weiter Meilenstein war die Dezemberverfassung von 1867. Diese Verfassung markiert einen weiteren Schritt in Richtung Grundrechte, da dadurch die Pressefreiheit sowie Gleichheit vor dem Gesetz verankert wurden.

Die Grundlagen des heutigen Grundrechtskatalogs wurden 1920 verabschiedet. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch der Habsburger Monarchie wurde die Erste Republik Österreich gegründet. In dessen Verfassungsgesetzen wurden bereits viele der heute gültigen Grundrechte verankert. Um gesellschaftlichen Veränderungen und den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden, wurden sie aber seither mehrfach novelliert. Neue Grundrechte wurden dabei hinzugefügt und bestehende Rechte wurden präzisiert, um den Schutz der Bürger und Bürgerinnen zu stärken.

Wo sind die Grundrechte in Österreich zu finden?

Die wesentlichen österreichischen Grundrechtsquellen sind das Staatsgrundgesetz über die Allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus 1867 (StGG) und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Österreich ist überdies Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, darunter den Vereinten Nationen (UN) und dem Europarat. Als Mitglied dieser Organisationen hat Österreich verschiedene internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert - also in Kraft gesetzt -, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese Abkommen verpflichten Österreich, die Menschenrechte zu respektieren und zu schützen und erweitern die Palette der Rechte, die den Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung stehen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Grundrechte?

Ein Verstoß gegen die Grundrechte in Österreich kann rechtliche Konsequenzen haben. Betroffene können die Einhaltung der Grundrechte gerichtlich einfordern. Die österreichische Gerichtsbarkeit und in letzter Instanz der Verfassungsgerichtshof sind zuständig, um Grundrechtsverletzungen zu prüfen und zu entscheiden. Darüber hinaus können Bürger und Bürgerinnen auch bei der Volksanwaltschaft Beschwerden einreichen, wenn sie glauben, in ihren Grundrechten verletzt wurden zu sein.

Unterschied zwischen Grundrechten und Menschenrechten?

Grundrechte sind Rechte, die in den nationalen Gesetzen eines Landes verankert sind und für die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes gelten. Menschenrechte hingegen sind universelle Rechte, die für alle Menschen im Gebiet eines Staates unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder anderen Merkmalen gelten. In Österreich sind Menschenrechte durch die Verfassung, einfache Gesetze und internationale Abkommen, wie insbesondere die EMRK, geschützt.

Die Grundrechte im Detail [Liste]

Freiheitsrechte
1. Recht auf Leben
2. Abschaffung der Todesstrafe
3. Verbot der Folter
4. Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
5. Aufhebung des Unterthänigkeits- und Hörigkeitsverband
6. Recht auf (persönliche) Freiheit
7. Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
8. Freizügigkeit der Person
9. Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
10. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
11. Unverletzlichkeit des Hausrechts
12. Briefgeheimnis
13. Fernmeldegeheimnis
14. Grundrecht auf Datenschutz
15. Recht auf Eheschließung
16. Freiheit der Meinungsäußerung
17. Petitionsrecht
18. Pressefreiheit (Zensurverbot)
19. Rundfunkfreiheit
20. Vereinsfreiheit
21. Versammlungsfreiheit
22. Recht auf Gründung und freie Betätigung politischer Parteien
23. Koalitionsfreiheit
24. Wahlrecht
25. Verbot der Einschränkung der Ausübung politischer Rechte durch Beamte
26. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
27. Rechte der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften
28. Recht auf Wehrdienstverweigerung
29. Eigentumsfreiheit
30. Erwerbsfreiheit
31. Freizügigkeit des Vermögens
32. Freiheit des Liegenschaftsverkehrs
33. Freiheit der Wissenschaft
34. Freiheit der Kunst
35. Recht auf Bildung
36. Freiheit der Berufswahl und Berufsausbildung
37. Unterrichts- und Privatschulfreiheit

Gleichheitsrechte
38. Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Gleichheitssatz, Sachlichkeitsgebot, Vertrauensschutz)
39. Gleichheit von Fremden untereinander
40. Diskriminierungsverbot
41. Gleicher Zugang von Staatsbüger*innen zu öffentlichen Ämtern
42. Gleichberechtigung der Ehegatt*innen

Prozedurale Rechte
43. Recht auf ein faires Verfahren
44. Keine Strafe ohne Gesetz
45. Recht auf den gesetzlichen Richter
46. Unschuldsvermutung
47. Verbot der Pflicht zur Selbstbezichtigung
48. Doppelbestrafungsverbot
49. Rechtsmittel in Strafsachen
50. Recht auf Entschädigung bei Fehlurteilen
51. Recht auf eine wirksame Beschwerde
52. Verfahrensrechtliche Schutzvorschriften hinsichtlich der Ausweisung von Ausländer*innen

Minderheitenrechte
53. Gleichberechtigung
54. Sprache an Schulen
55. Sprache in Ämtern
56. Verbot der Kollektivausweisung von Ausländer*innen

Kinderrechte
57. Anspruch auf Schutz und Fürsorge
58. Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen
59. Verbot der Kinderarbeit
60. Angemessene Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung von Kindern
61. Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
62. Anspruch behinderter Kinder auf besonderen Schutz und Fürsorge

Quelle: grundrechte.at