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In der niederösterreichischen Landeshauptstadt war die Errichtung von Sonnenstromanlagen in der Innenstadt untersagt, sofern sie von öffentlichem Grund aus sichtbar sind, um historische Baubestände und das Erscheinungsbild zu schützen. Die Rechtsvertreterin der Klägerin, Michaela Krömer, sieht in der Aufhebung dieses Verbots durch den VfGH nun eine Einladung, solche Restriktionen rechtlich zu bekämpfen. Sichtbarkeit sei kein rechtlich starkes Argument gegen den Ausbau von erneuerbaren Energien, so die Anwältin. Den konkreten Fall der Klägerin muss auf Basis der höchstgerichtlichen Entscheidung nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich neu beurteilen.
Der Bundesverband Photovoltaik Austria (PV Austria) begrüßt das Erkenntnis ebenfalls. Dessen Geschäftsführerin Vera Immitzer betonte im "Morgenjournal" die Signalwirkung der Entscheidung über St. Pölten hinaus. Es zeige sich, dass man sich bei einer Untersagung durch die Gemeinde nicht immer zufrieden geben müsse, sondern sich sein Recht auf eine PV-Anlage auch in den nächsten Instanzen erkämpfen könne.
Die Durchsetzung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energie dürfte künftig zudem durch das anstehende Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz erleichtert werden. Laut Immitzer ist darin das überörtliche Interesse verankert, was Betreibern von PV-Anlagen bei Genehmigungen weiterhelfen werde. Der Ausbau der Sonnenenergie gilt als essenziell, da Österreich bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden will. Der Magistrat von St. Pölten hat unterdessen laut Ö1 bereits einige Änderungen an der Verordnung des Bebauungsplans der Stadt vorgenommen.





