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Nur vier kleinere Vorwürfe wurden ausgeklammert. Innerhalb von zehn Tagen muss die Staatsanwaltschaft nun den Anklagesatz erstellen, wie es aus Trentiner Justizkreisen verlautete. Ob und für welche Vorhaltungen bzw. Personen es zum Hauptverfahren kommt, entscheidet dann der Vorverhandlungsrichter.
Der Schritt sorgt für Überraschung, denn die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich vor, das Verfahren gegen Benko einzustellen. Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Trient einen Antrag zur Archivierung eines tragenden Teils der Ermittlungen gestellt. Die Fahnder waren zum Schluss gekommen, dass der ursprüngliche "Mafia"-Vorwurf hinfällig sei. Der Richter hatte die endgültige Entscheidung bis zur Verhandlung am heutigen Donnerstag vertagt.
Konkret hatten die Ermittler Benko verdächtigt, "Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung" zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Der Unternehmer und Investor habe an der Spitze der kriminellen Vereinigung mithilfe des Bozner Steuerberaters Heinz Peter Hager und eines Unternehmers aus der Stadt Rovereto gehandelt, hieß es vor rund einem Jahr seitens der italienischen Justizbehörden.
Für einige der 77 Personen, gegen die anfangs wegen verschiedener Verdachtsmomente ermittelt worden war, hatte der U-Richter schon im Sommer den Schlussstrich gezogen. Mittlerweile glaubt die Staatsanwaltschaft nicht mehr, dass es eine kriminelle Vereinigung gab. Insgesamt wollen sie in der Causa 35 Vorbehalte zu den Akten legen. Vorwürfe zu 21 Einzeldelikten seien aber noch aufrecht, hieß es weiter. Benko sei davon aber nicht betroffen, ihm seien keine Einzeldelikte zur Last gelegt worden.
Für große Verwunderung und Kritik sorgte die jüngste Entwicklung indes bei Benko-Anwalt Wess. "Ein solches Vorgehen ist - wie uns die italienischen Kollegen bestätigen - im höchsten Maße ungewöhnlich", kommentierte Wess gegenüber der APA die Tatsache, dass das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft offenbar nicht folgte. Die Entscheidung habe dasselbe Gericht getroffen, das in der Vergangenheit die Zwangsmaßnahmen bewilligt habe. "Das ergibt gesamthaft kein gutes Bild und wäre so in Österreich auch nicht möglich bzw. der Fall", betonte der Rechtsanwalt. In weiterer Folge werde aber auch in Italien noch ein anderes (unabhängiges) Gericht die nunmehr einzubringende Anklage zu überprüfen haben.






