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Mit dem finalen Urteil wird für den Herbst oder Anfang kommenden Jahres gerechnet. Italien hatte eine Klage gegen sein Nachbarland eingebracht, nun verhandelten Juristen und Beamte beider Seiten am Sitz des Höchstgerichts vor 15 Richtern. Italien sah unzumutbare Einschränkungen für Lkw auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13). Man sah eine Europarechtswidrigkeit bzw. einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs. Auch am Dienstag blieb man wenig überraschend bei dieser Linie: Italien machte geltend, dass vier in Tirol eingeführte Maßnahmen den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union in unzulässiger Weise beschränken würden, so der EuGH in einem Briefing zur Verhandlung.
Erstens werde der grenzüberschreitende Verkehr bestimmter Lkw auf einem Streckenabschnitt der Inntalautobahn in der Nacht verboten, dabei handelt es sich um das sogenannte Lkw-Nachtfahrverbot. Zweitens gebe es das Sektorale Fahrverbot, das die Beförderung bestimmter Güter auf einem Streckenabschnitt der A12 verbiete, und drittens ein Winterfahrverbot, das an allen Samstagen der Wintermonate zu bestimmten Zeiten den Verkehr bestimmter Lkw in Richtung Italien oder Deutschland unterbinde. Viertens gehe es um eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens mittels einer Dosierung, das heißt eine Begrenzung der Zahl der Lkw. Hier zielt man auf die von Tirol aufgesetzte Lkw-Blockabfertigung. Trotz zweier Verurteilungen durch den EuGH in den Jahren 2005 und 2011 habe Österreich rechtswidrige Beschränkungen des freien Warenverkehrs beibehalten und weitere eingeführt, argumentierte man.






