René Benko
©APA/EXPA/Johann GroderDer Signa-Gründer wurde wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen. Von einem Teil der Anklage, betreffend einer Miet- und Betriebskostenvorauszahlung wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Der gestrauchelte frühere Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida von einem Schöffensenat zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Teilweiser Freispruch
Von einem Teil der Anklage betreffend eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa wurde der 48-Jährige hingegen freigesprochen. Der zweite Teil bezog sich auf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter. Hier wurde der Unternehmer schuldig gesprochen.
Dem Tiroler war vorgeworfen worden, Vermögenswerte im Ausmaß von rund 660.000 Euro dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen zu haben, indem er sie in Gesellschaften und Privatstiftungen sowie zu seiner Mutter "beiseiteschaffte" bzw. verschob.
WKStA vs. Verteidigung
Die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im Prozess für eine "tat- und schuldangemessene Bestrafung" bzw. einen Schuldspruch plädiert. Verteidiger Norbert Wess hingegen für einen Freispruch. Benko selbst plädierte ebenfalls auf "unschuldig".
Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten, sondern verwies auf eine vergangene Woche mit seinen Verteidigern bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung. Dort habe man "alles akribisch und im Detail ausgearbeitet". Auch wenn er keine weiteren Fragen beantworten wollte, merkte er jedoch an, dass für ihn die Ausführungen der WKStA) "an Zynismus nicht zu überbieten" seien.