René Benko
WKStA: Der Signa-Gründer habe Geld "beiseitegeschafft". Verteidiger Wess plädiert auf Freispruch und versteht Anklage nicht.
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Der gestrauchelte frühere Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko hat sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck im Prozess wegen betrügerischer Krida nicht schuldig bekannt. Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten, griff aber die Staatsanwaltschaft an und warf ihr "Zynismus" vor. Die Verhandlung wurde daraufhin für Dienstag beendet, weil die Befragung eines beantragten Zeugen dann doch nicht möglich war. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Benko: Falsche Unterstellungen durch WKStA
Der angeklagte Benko verwies zu Beginn seiner Einvernahme vor Richterin Andrea Wegscheider auf eine vergangene Woche eingebrachte Gegenäußerung. Dort habe er mit seinen Verteidigern "alles akribisch und im Detail ausgearbeitet". Auch wenn er keine weiteren Fragen beantworten wollte, merkte er jedoch an, dass für ihn die Ausführungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) "an Zynismus nicht zu überbieten" seien. Die "Unterstellungen" seien schlichtweg falsch. Das Haus auf der Hungerburg sei schließlich "nachweislich bewohnbar" gewesen. Verteidiger Norbert Wess beantragte zur Untermauerung dieser Aussagen zudem noch einen Zeugen für Mittwoch.
Benko wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseitegeschafft und den Gläubigern entzogen haben soll. Verschoben haben soll er sie in Gesellschaften und Privatstiftungen sowie zu seiner Mutter. Und dies alles zu einer Zeit ab Herbst 2023, als die Konkurseröffnung bereits absehbar gewesen sei und er bereits mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen gehabt habe, so der Tenor der Anklage der WKStA.
Staatsanwalt contra Verteidiger
Die Staatsanwältin beschrieb in ihrem Eröffnungsplädoyer, wie Benko eigentlich vorhandenes Geld "beiseitegeschafft" und nicht zur Befriedigung seiner Gläubiger verwendet haben soll. Benko habe selbst die "ungewöhnliche Idee" gehabt, für ein "renovierungsbedürftiges und gar nicht bewohnbares Haus" auf der Innsbrucker Hungerburg im Oktober und November 2023 eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für vier Jahre zu leisten.
Dies habe er eben über die RB Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung, gemacht. Damit wollte der 48-Jährige – der die Ausführungen der Staatsanwältin immer wieder mit leichtem Kopfschütteln quittierte – "den Wohnsitz langfristig für seine Familie sichern. Er weiß aber, dass er bald insolvent sein wird", hielt die öffentliche Anklägerin mit Blick auf die sich zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnende Insolvenz fest.
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WKStA: "Was nicht passt, wird passend gemacht"
Den zweiten Vorwurf bezeichnete sie als die "Rückschenkung der Schenkung". Benko habe sich Ende November 2023 über seine Mutter – weil er selbst kein Begünstigter ist – 1,5 Mio. Euro aus der Ingbe-Stiftung auszahlen lassen. Damit habe er "diverse private Zahlungen, etwa für Möbel und Inneneinrichtung, geleistet. Die übrigen 300.000 Euro habe er "seinen Gläubigern nicht zugestanden" und zahlte das Geld an die Mutter zurück.
Für die Staatsanwältin agierte Benko als jemand, der trotz Konkurses "seinen luxuriösen Lebensstil" nicht aufgeben wolle. Insgesamt sei er nach dem Motto "Was nicht passt, wird passend gemacht" vorgegangen. Dabei führte sie "nachträgliche Schenkungsvereinbarungen" ins Treffen und zitierte aus Chats mit seiner Schwester, die zeigen würden, dass Benko die Geschicke der Stiftungen geleitet habe. Apropos Familie: Schwester, Mutter und Ehefrau Benkos machten als Angehörige von ihrem Recht Gebrauch, nicht als Zeuginnen vor Gericht erscheinen zu müssen.
Verteidiger Wess: "Verstehe die Anklageschrift nicht"
Ganz und gar nicht einverstanden zeigte sich der Wiener Benko-Anwalt Wess mit dem Eröffnungsplädoyer der Anklagebehörde. Er plädierte auf nicht schuldig. "Ich war schon sehr neugierig und gespannt auf den Anklagevortrag. Und muss jetzt ehrlich sagen: Ich verstehe die Anklageschrift rechtlich nicht. Sie ist sowohl vom Sachverhalt als auch von der rechtlichen Beurteilung her falsch. Und sie geht an den Kernthemen vorbei", erklärte der Starverteidiger in seinem rund 30-minütigen Plädoyer.
"Komplett daneben"
Es sei zum Beispiel "komplett daneben", wenn die Anklägerin behaupte, dass sich Benko durch die Mietvorauszahlung das Mietrecht gesichert habe: "Das Mietrecht sichert man sich durch den Mietvertrag." Zudem hätte es einen "Rückforderungsanspruch" der bezahlten 360.000 Euro gegeben: "Das war günstig für den Vermieter." Somit wäre das Geld auch für den Masseverwalter zur Verfügung gestanden.
Es sei absurd, Benko vorzuwerfen, dass er seine Gläubiger schädigen wollte. Das Geld für die Vorauszahlung sei aus einem Darlehen an den Tiroler Unternehmer gekommen. Es habe sich ja um kein Geld gehandelt, das Benko gehört habe davor: "Es hat Wert und Gegenwert gegeben."
Zudem sei es "objektivierbar falsch", dass das Haus auf der Hungerburg aufgrund eines Hangrutsches und Wasserschadens nicht bewohnbar gewesen sei. Es habe später sogar eine Begehung mit dem Masseverwalter stattgefunden, bei der die Betten bereits aufgeklappt gewesen seien und sämtliches Mobiliar vorhanden. Der Wasserschaden sei erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 entstanden.
Weshalb Benko und seine Familie dann noch lange nicht einzogen, habe mit der medialen Berichterstattung und den darauffolgenden "Irritationen" zu tun gehabt. Darum habe sich der Umzug "immer wieder aufgeschoben." Die ersten Wochen hätten darüber hinaus noch Renovierungsarbeiten stattgefunden.
"Hat um sein Lebenswerk gekämpft"
Benko habe zur damaligen Zeit "um sein Lebenswerk gekämpft und zwar rund um die Uhr", erinnerte der Anwalt. "Gegen Herrn Benko bin ich faul. Dass er das tut, ist nicht strafbar, sondern sein gutes Recht."
Das "Darlehen" über 1,5 Mio. Euro aus der Laura-Stiftung durch die Mutter an Benko habe damit zu tun, dass die Mutter die Bereitschaft erklärt hätte, den "Sohn zu unterstützen, um auch Zahlungen an die Sanierungsberater zu leisten" sowie laufende Kosten zu begleichen.
Wess erklärte, dass der Überhang von 300.000 Euro refundiert worden sei – im Dezember habe sie erneut 1,2 Mio. Euro an Benko überwiesen. Das sei Geld gewesen, das Benko für die Garantie gebraucht habe im Rahmen des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung für die Signa. Das habe dann nicht geklappt, denn die Signa-Gesellschaften gingen in Konkurs. "Die 300.000 Euro sind Luft", erklärte der Rechtsanwalt. Und zwar dann, wenn man dies wirtschaftlich betrachte.
Enormes Medieninteresse bei Prozess
Der Prozess war Dienstagvormittag unter enormem Medieninteresse gestartet. Rund 70 Medienvertreter aus dem In- und Ausland waren im Großen Schwurgerichtssaal anwesend, als Benko unter Blitzlichtgewitter sichtlich erschlankt erschien. Die Verhandlung war für zwei Tage anberaumt, mit einem Urteil wurde für Mittwoch gerechnet.