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RBI-Tochter hat in Russland weitere Probleme vor Gericht

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RBI in Russland mit weiteren Gerichtsverfahren konfrontiert
©AFP, APA, ALEXANDER NEMENOV
Die Aufhebung einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung, die der Raiffeisenbank Russland seit dem vergangenen Jahr einen etwaigen Verkauf verbietet, erweist sich als schwierig: Auch nach der Überweisung von zwei Mrd. Euro Schadensatz an den russischen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited will dieser laut russischem Gerichtsregister das Verbot aufrecht erhalten lassen. Parallel dazu möchte Rasperia Klagsgegnern rechtliche Schritte außerhalb Russlands verbieten lassen.

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Nachdem ein früherer Versuch an formalen Gründen gescheitert war, hat die RBI-Tocher Raiffeisenbank Russland Anfang Juni beim Handelsgericht von Nordwestrussland den erneuten Antrag angebracht, das im von Rasperia Trading Limited angestrengten Schadenersatzprozess am 4. September 2024 erlassene einstweilige Verkaufsverbot wieder aufheben zu lassen. Mitbeklagte Strabag-Aktionäre unterstützten diesen Antrag der Bank, nicht jedoch der Kläger Rasperia: "Von Rasperia Trading Limited sind Einwände gegen diesen Antrag eingereicht worden, in denen davon die Rede ist, dass die Gerichtsentscheidung (vom 21. Jänner 2025, Anm.) noch nicht vollständig umgesetzt worden ist", heißt es im veröffentlichtem Spruch vom Montag, mit dem eine Richterin eine Entscheidung zum Antrag der Bank auf 18. Juni vertagte.

"Wie bereits mitgeteilt, wurden Schadenssumme und Zinsen bereits durch Einziehung von einem Korrespondenzkonto der Raiffeisenbank bei der Russischen Zentralbank vollstreckt. Über Erklärungen von Rasperia, von denen wir keine unmittelbare Kenntnis haben, möchten wir nicht spekulieren", kommentierte am Donnerstagnachmittag ein RBI-Sprecher. Die russische Tochterbank habe aber zudem am Montag beim Obersten Gericht der Russischen Föderation in Bezug auf das Verkaufsverbot einen Aufhebungsantrag eingebracht.

Jene weitere Klage, die Rasperia ebenso am Montag beim Handelsgericht in Kaliningrad eingebracht hat und mit der rechtliche Schritte von Strabag-Kernaktionären und Raiffeisenbank Russland außerhalb Russlands verboten werden sollen, werde noch analysiert. Den Juristen der Bank liege ein Exzerpt dieser Klage vor, informierte der RBI-Vertreter.

Der Fall selbst wird laut Angaben des Gerichtsregisters unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, eine erste Verhandlung wurde für den 16. Juli angesetzt. Die neue Klage ziele darauf ab, den Beklagten ein Schiedsgerichtsverfahren in den Niederlanden zu untersagen, erklärte der russische Rasperia-Anwalt Igor Oserski am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Rasperia beantrage zudem, dass Verstöße gegen dieses Verbot mit einer Strafzahlung von einer Mrd. Euro geahndet werden sollen. Oserski selbst ließ Anfragen der APA unbeantwortet.

Hintergrund dieser Causa, die neben dem erstinstanzlichen Gericht in Kaliningrad bisher zwei Berufungsgerichte in St. Petersburg sowie den Obersten Gerichtshof in Moskau beschäftigt, ist der Konflikt zwischen dem russischen Strabag-Aktionär Rasperia und österreichischen Mitaktionären im Baukonzern. Die zumindest in der Vergangenheit offiziell vom Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierte russische Gesellschaft Rasperia Trading Limited mit Sitz in Kaliningrad war im Zusammenhang mit EU-Sanktionen im österreichischen Baukonzern entmachtet worden und wandte sich im vergangenen August an das Kaliningrader Handelsgericht. Dessen Zuständigkeit zweifelten die österreichischen Beklagten an. Dennoch entschied im Jänner das Gericht in Kaliningrad und bestätigte Ende April auch die Berufungsinstanz in St. Petersburg die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Rasperia.

Ende April wurden schließlich 1,87 Mrd. Euro Schadenersatz und Ende Mai 174 Mio. Euro Zinsen vom Korrespondenzkonto der beklagten Raiffeisenbank Russland bei der russischen Zentralbank eingezogen und gleichzeitig vom russischen Gericht auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage Rasperias Strabag-Aktien zum Eigentum der RBI-Tochter erklärt. Russische Urteile haben in Österreich keine bindende Wirkung, insbesondere gilt dies auch für die angeordnete Aktienübertragung.

Die russische Raiffeisenbank war von Rasperia nur deshalb geklagt worden, weil sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält. Da unter den Beklagten letztlich nur die RBI-Tochterbank in Russland über Vermögen verfügt, waren russische Gerichtsentscheidungen in dieser Angelegenheit nur für die Bank von wirtschaftlicher Relevanz. Angesichts von Überlegungen des Mutterkonzerns, die russische Tochterbank zu verkaufen, galt dies insbesondere auch für das aufrechte Verkaufsverbot.

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