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Vor allem bei der Besteuerung von Dividenden ändert sich einiges: Bisher konnten Kapitalerträge ohne Abzug einer Quellensteuer von Österreich nach Kuwait fließen. Künftig wird jedoch auf die Dividenden eine Quellensteuer in Höhe von 10 Prozent eingehoben. Damit sollen missbräuchliche Gestaltungen wie die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte verhindert werden.
Da die Steuerbelastung in Kuwait sehr niedrig ist, wird künftig nicht die sogenannte Befreiungsmethode angewandt. Stattdessen werden die in Kuwait entrichteten Steuern nur auf die österreichische Steuerlast angerechnet.
Um diese Änderungen umsetzen zu können, bedarf es eines Informationsaustauschs zwischen den Finanzbehörden beider Staaten, der ebenfalls mit dem Änderungsprotokoll vereinbart wurde.
Das Änderungsprotokoll zu dem seit 2002 bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen wurde vergangenen Dienstag im Winterpalais in Wien von Kuwaits Botschafter Talal Sulaiman Al-Fassam und Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) unterzeichnet. Die Verhandlungen dazu liefen seit 2018 und konnten heuer im Mai abgeschlossen werden.
"Mit diesem Protokoll schaffen wir mehr Transparenz und stellen sicher, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden", sagte Eibinger-Miedl. "Außerdem zeugt es davon, dass sowohl Österreich als auch Kuwait bestrebt sind, Handel miteinander und Investitionen in den jeweiligen Partner auszubauen."
A rainbow is pictured after heavy rain above the skyline of Kuwait City on May 13, 2024. (Photo by YASSER AL-ZAYYAT / AFP)