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Der Regierungsentwurf für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringe zwar drei Fortschritte - gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für öffentliche Energieunternehmen, stärkere Beteiligung großer Erzeuger an den Netzkosten und einen Sozialtarif für bestimmte Haushalte -, enthalte aber mit einem neuen gesetzlichen Preisänderungsrecht auch einen Rückschritt. Letzteres könne laut Momentum den rechtlichen Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen schwächen.
Positiv bewertet wird, dass mehrheitlich öffentliche Stromkonzerne künftig in ihren Satzungen zum Allgemeininteresse verpflichtet werden sollen. Das Beispiel der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag), die solche Vorgaben bereits verankert habe und niedrige Strompreise biete, zeige die Wirksamkeit. Auch die vorgesehene Kostenbeteiligung großer Stromerzeuger an den Netzen sei ein richtiger Schritt, da Netzkosten bisher fast ausschließlich von Verbrauchern getragen würden.
Der geplante Sozialtarif - 6 Cent pro Kilowattstunde für einen Grundbedarf von 2.900 kWh jährlich - wird als wichtiger, aber zu eng gefasster Schritt bezeichnet. Viele armutsgefährdete und einkommensschwache Haushalte ohne Sozialleistungsbezug würden nicht erfasst. Zudem solle die Finanzierung vollständig durch die Energiebranche erfolgen, statt den Bundeshaushalt zu belasten.
Zu den fünf zusätzlichen Kernvorschlägen des Instituts zählt die Umwandlung des teilstaatlichen Verbund-Konzerns in eine gemeinnützige Genossenschaft. So könnten Haushalte und Betriebe als Mitglieder günstigeren Strom beziehen. Weiters solle die Liberalisierung des Strommarkts für private Haushalte zurückgenommen werden, nach Vorbild der Schweiz, wo regulierte regionale Monopole Preissprünge in Krisenzeiten begrenzten.
Das Merit-Order-System an den Strombörsen soll nach Ansicht von Momentum so reformiert werden, dass die Preise günstigerer Erzeugungsarten wie Wasserkraft oder Windenergie stärker im Endpreis wirksam werden. Aktuell sei der Preis stark vom Gas bestimmt, obwohl Österreich zu rund 80 Prozent erneuerbaren Strom produziere.
Gaskraftwerke, die vor allem als Reserve dienen, sollten verstaatlicht und gezielt für die Preisstabilisierung eingesetzt werden. Außerdem will das Institut die Trennung von Stromproduktion und -vertrieb innerhalb der Konzerne aufheben, um interne Überpreisungen zu verhindern und günstige Produktionskosten direkt an die Endkunden weiterzugeben.