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"Den Betrieben ist sehr an gesunden Mitarbeiter:innen gelegen, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sind daher wichtig", hieß es auf Anfrage aus der WKÖ. "Auch bisher mussten Unternehmen Gefahren für die Gesundheit am Arbeitsplatz evaluieren, Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festlegen und umsetzen." Die geplante Verordnung konkretisiere also bereits bestehende Pflichten. "Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die Bürokratie dabei minimiert wird und die geforderten Maßnahmen in der Praxis umsetzbar sind." Die Industriellenvereinigung (IV) reagierte nicht auf Anfrage zu ihrem Standpunkt.
Laut Ministerium wird in den wenigen bisherigen Stellungnahmen nirgends eine grundsätzliche Ablehnung geäußert. "Das zeigt, wie wichtig der Schutz vor Hitze im Arbeitsumfeld ist und wie breit der Konsens darüber besteht." Vorgeschlagen worden seien "punktuelle Präzisierungen sowie einzelne Anregungen zur weiteren Ausgestaltung", die nun freilich geprüft würden. Im Gegensatz zu Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben gehen diese bei Verordnungen ans Ministerium und nicht ans Parlament, wo sie öffentlich einsehbar sind.
Laut dem Ministerium von Korinna Schumann (SPÖ) gelte grundsätzlich, dass der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern höchste Priorität habe. Die Verordnung zielt aber nicht auf umgehende Sanktionen für Betriebe ab, die nicht genug auf den Hitzeschutz für ihre Mitarbeiter achten: "Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen - auch im Zusammenhang mit Hitze - werden von der Arbeitsinspektion vertraulich behandelt und gewissenhaft überprüft. Bei festgestellten Mängeln werden Arbeitgeber:innen zunächst beraten und zur Behebung aufgefordert. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu einer Anzeige."
Die Verordnung (siehe: https://go.apa.at/1kQmCE4b) soll am 1. Jänner 2026 - wohl bei Temperaturen, die nicht zur umgehenden Anwendung führen - in Kraft treten. Neben Schutzplänen, die ab einer bestimmten Hitzewarnstufe der GeoSphere Austria (30 bis 34 Grad) umzusetzen sind, ist für den Bau unter anderem eine verpflichtende Ausstattung von Krankabinen mit Klimatisierung sowie die Bereitstellung von Schutzkleidung für die Bauarbeiter vorgesehen. Die Neuregelung umfasst alle Arbeit im Freien. Sie soll vor allem auf das konkrete Tätigkeitsfeld sowie die Schwere der Belastung abstellen. Für die Umrüstung am Bau wird es Übergangsfristen geben. Die Länge der Frist war zuletzt aber noch nicht abschätzbar. Ministerin Schumann bezeichnete die Verordnung als "Meilenstein".
Gewerkschaften und Arbeiterkammer hatten verpflichtende Regeln eingefordert. Hitzefrei am Bau gibt es ab 32,5 Grad nur freiwillig. In diesem Fall erhalten die Arbeiter:innen weiterhin 60 Prozent des Lohns. Mit dem Beispiel Friseure forderten Gewerkschaft vida und AK erst am gestrigen Mittwoch Regeln wie aus der Hitzeschutzverordnung - die kein Hitzefrei vorsieht - auch für Indoor-Jobs.