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AK zum ElWG: Grundsätzlich gut, aber Nachbesserungen nötig

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AK findet geplantes Stromgesetz gut, aber nicht gut genug
©APA, THEMENBILD, HARALD SCHNEIDER
Die Arbeiterkammer sieht im Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) viel Licht, aber auch Schatten: Die geplante Erzeugerbeteiligung an den Netzkosten und ein Sozialtarif seien "wichtige Schritte" für mehr Leistbarkeit, beim Preisänderungsrecht der Stromlieferanten ortet die AK hingegen deutlichen Nachbesserungsbedarf, wie die Energierechtsexpertin Priska Lueger von der AK Wien der APA sagte. Die Begutachtung läuft bis 15. August.

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"Wir sind enorm froh, dass das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz endlich auf den Weg gebracht wird", sagte Lueger. "Wie das Energiesystem inzwischen aufgebaut ist, braucht es einfach gesetzliche Anpassungen, und es werden viele Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. Nicht zuletzt haben wir auch ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene - es ist also auch unionsrechtlich wirklich an der Zeit, dass wir das Ganze umsetzen."

Nachschärfungsbedarf sieht sie aber vor allem beim geplanten Sozialtarif und beim Preisänderungsrecht. Hintergrund seien weiterhin hohe Energiepreise und eine im internationalen Vergleich überdurchschnittliche Inflation. Zugleich habe Österreichs E-Wirtschaft zuletzt hohe Überschüsse erzielt - was den politischen Auftrag unterstreiche, neben Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit auch die Leistbarkeit stärker in den Fokus zu rücken, argumentiert die AK.

Beim Schutz vulnerabler Haushalte begrüßt die AK den vorgesehenen günstigen Tarif als Meilenstein gegen Energiearmut, kritisiert aber, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten zu eng gefasst sei. Gefordert wird eine Ausweitung auf alle Personen, die nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz als schutzbedürftig gelten - also etwa auch Erwerbslose und "Working Poor". Ausgehend von den Zahlen aus dem Jahr 2024 hätten nach dem derzeitigen Entwurf rund 183.000 Personen Anspruch auf den gestützten Tarif, sagt Lueger. Man könne aber davon ausgehen, dass den gestützten Stromtarif mehr Personen in Anspruch nehmen würden als bisher die ORF-Gebühren-Befreiung.

Warum diese sozialpolitische Maßnahme von den Energieversorgern finanziert werden sollte, begründet Lueger so: "Energieunternehmen haben eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung. Energie gehört zur Daseinsvorsorge der Haushalte. Gleichzeitig wissen wir, dass sie im Zug der Energiekrise et cetera sehr große Gewinne gemacht haben. Und deshalb ist es aus unserer Sicht durchaus gerechtfertigt, dass diese Gewinne bis zu einem gewissen Teil dann wieder an die Kunden weitergegeben werden."

Wie der geplante Sozialtarif für Strom aufgesetzt sei, ist für Lueger "nicht nachvollziehbar", teilweise werde Geld nur zwischen den Energieunternehmen umverteilt. Was dann tatsächlich für die begünstigten Haushalte überbleibt, sei nur ein Bruchteil des gesamten Topfes von 50 Mio. Euro, in den die Stromversorger einzahlen. Derzeit sei auch noch "rechtlich ganz unklar, was passiert, wenn diese 50 Millionen ausgeschöpft sind".

Die AK drängt zudem auf eine fairere Verteilung der Netzkosten: Erzeuger seien ebenso auf ein leistungsfähiges Netz angewiesen, würden derzeit aber nur rund 6 Prozent der Systemkosten tragen. Angesichts steigender Netzausgaben sei eine stärkere Beteiligung der Erzeuger überfällig, Haushalte mit kleineren PV-Anlagen sollten von einspeiserseitigen Entgelten ausgenommen werden.

Der Entlastungseffekt wäre beachtlich, rechnet die AK vor: Würden Erzeuger die Hälfte der Netzkosten tragen, ergäben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher Einsparungen von über 1,5 Mrd. Euro pro Jahr - im Schnitt rund 170 Euro je Haushalt. Selbst eine Anhebung auf 15 Prozent Erzeugeranteil brächte noch mehr als 300 Mio. Euro Entlastung. Ausnahmen für kleine PV-Anlagen hält die AK für sinnvoll; die Ausgestaltung soll die E-Control festlegen.

Scharfe Kritik übt die AK am neuen gesetzlichen Preisänderungsrecht: Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre, in denen Gerichte wiederholt Konsumentinnen und Konsumenten recht gaben, würde der Entwurf es Kunden erschweren, gegen unplausible Erhöhungen vorzugehen. Verlangt werden klare Vorgaben zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie abschreckende Rechtsfolgen bei exzessiven Preisaufschlägen.

Abgelehnt wird insbesondere eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre sowie die im Entwurf vorgesehene "Automatik", wonach an die Stelle einer unangemessenen Erhöhung automatisch eine angemessene trete. Aus Sicht der AK müsste eine als unangemessen festgestellte Preiserhöhung vielmehr unwirksam sein, sagt Lueger. Zudem brauche es Sanktionsmöglichkeiten der Regulierungsbehörde und erweiterte Melde- und Veröffentlichungspflichten, um Preistransparenz zu stärken.

Positiv vermerkt die AK, dass leistbare erneuerbare Energie als Ziel des Gesetzes verankert wird und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand entsprechende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen als vorrangige Unternehmensziele festschreiben sollen.

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