Der Oberster Gerichtshof hat Benkos Antrag auf Verlegung der Verhandlung nach Wien abgelehnt.
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Der Strafprozess gegen den Signa-Gründer und Pleitier René Benko wird am Landesgericht Innsbruck stattfinden. Das teilte der Oberste Gerichtshof der APA am Mittwoch mit. Zuvor hatte Der Standard berichtet. Benkos Anwalt Norbert Wess hatte den Antrag gestellt, die Verhandlung nach Wien zu verlegen, was der OGH aber abgelehnt hat. Benko wird unter anderem betrügerische Krida vorgeworfen. Der Prozess wird im Herbst beginnen.
Benko befindet sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Er hat neuerlich einen Enthaftungsantrag gestellt, über den heute (Mittwoch) Nachmittag entschieden wird. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich gegen die Enthaftung ausgesprochen.
Benkos Anwalt hatte für die Verlegung sinngemäß damit argumentiert, dass das Verfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt werde und es am Straflandesgericht Wien quasi eine Spezialabteilung für so umfangreiche Wirtschaftscausen gebe. Die OGH-Richter stufen den ersten Teilprozess gegen Benko – insgesamt gibt es mehr als ein Dutzend Verfahrensstränge – als eher durchschnittliche Wirtschaftscausa ein, womit die Voraussetzung für eine Verlegung nach Wien nicht gegeben sei.