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AK klagte erfolgreich gegen Klauseln in Magenta-Verträgen

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Laut Magenta werden die Klauseln großteils nicht mehr angewendet
©APA, HELMUT FOHRINGER, THEMENBILD
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) haben nach eigenen Angaben erfolgreich gegen Klauseln in Telekomverträgen des Handyanbieters Magenta geklagt. Betroffen seien 16 Bestimmungen, dabei gehe es unter anderem um überhöhte Verzugszinsen, unzulässige Rücklastgebühren sowie um Mahnspesen, schrieb die Kammer am Montag in einer Aussendung. Sie rät Kunden dazu, Rückforderungsansprüche zu prüfen. Laut Magenta wird ein Gutteil der Klauseln aktuell nicht mehr angewendet.

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Der AK zufolge verlangte Magenta von ihren Kunden etwa 12 Prozent Verzugszinsen, was die gesetzlichen Vorgaben übersteige. Darüber hinaus habe das Unternehmen pauschale Mahnspesen von bis zu gut 17 Euro verlangt, ohne deren Angemessenheit im Verhältnis zur Höhe der Rechnung zu berücksichtigen. Magenta habe sich in einem Unterlassungsvergleich verpflichtet, derartige Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden.

Kundinnen und Kunden sollten nun ihre Rechnungen auf solche Spesen, Entgelte und Gebühren kontrollieren und sich mit etwaigen Rückforderungsansprüchen direkt an Magenta wenden, empfiehlt die AK. Dazu stellt die Arbeiterkammer auch einen Musterbrief zur Verfügung, der auf ihrer Website unter https://go.apa.at/qXYmJ84F abzurufen ist.

Magenta bezeichnete die betroffenen Klauseln in einem Statement gegenüber der APA als "größtenteils veraltet", zumal diese teilweise noch aus alten UPC-Verträgen stammen würden. "Viele Klauseln wurden bereits seit längerer Zeit nicht mehr angewendet und somit auch nicht mehr aktiv zur Verrechnung genutzt. Magenta legt großen Wert auf transparente und verständliche Vertragsgestaltung. Der Vergleich mit der Arbeiterkammer diente damit auch dazu, unsere Bedingungen zu aktualisieren und rechtliche Klarheit zu schaffen", so das Unternehmen.

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