von
Das von der ÖVP eingebrachte Prüfersuchen umfasste den Zeitraum 2009 bis 2023. Allerdings ist laut Stadt-RH nur ein Teil der Unterlagen vorhanden, da deren Behaltefrist kürzer ist. Somit wurde vor allem der Zeitraum 2016 bis 2023 ausgewertet. Anlass für den Antrag war der Fall "Minibambini", der ebenfalls vom Stadtrechnungshof aufgedeckt worden war. Auch dort sollen Fördermittel zweckwidrig verwendet worden sein.
Nun wurde erneut ein Auge auf kleinere private Vereine geworfen - und auf die Kontrollmechanismen im Rathaus. Hier ortete der Stadt-RH in dem dreiteiligen Bericht klare Defizite. Die MA 10 führte bis zum Jahr 2022 vorwiegend sogenannte Plausibilitätsprüfungen der von den Trägerorganisationen eingereichten Jahresabrechnungen durch. Das war laut Stadt-RH aber nicht ausreichend. Vertiefte Kontrollen gab es nur bei Auffälligkeiten.
Die Einschau in das Rechnungswesen und in andere Geschäftsunterlagen sowie die Besichtigungen der Einrichtung und des Betriebes der Trägerorganisation wären für die Prüfung einer widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel unverzichtbar gewesen, heißt es im Bericht. Allerdings fehlten dafür die Ressourcen: "Das Idealbild einer Vollprüfung war jedoch in Einklang mit den (...) zur Verfügung gestandenen Personalkapazitäten zu bringen."
Diese waren knapp: Es standen im betreffenden Zeitraum nur rund sechs Vollzeitäquivalente für die Prüfung des jährlichen Fördervolumens von 367,80 Mio. Euro zur Verfügung. Sie mussten sich um durchschnittlich 462 Trägerorganisationen mit 3.636 Gruppen kümmern. "Dies erschien dem Stadtrechnungshof Wien in Anbetracht des Prüfungsumfanges als unzureichend", wird im Bericht festgehalten. Der MA 10 wurde empfohlen, die bereits begonnene Anpassung des Personalstands an den Bedarf fortzusetzen.
Die MA 10 stellte laut dem Bericht durchaus Rückforderungen bzw. verhängte sogar Förderstopps. Im Zeitraum der Jahre 2015 bis 2023 wurden Vereinbarungen mit insgesamt 52 Trägerorganisationen gekündigt. Es gab jedoch auch Fälle, wo trotz Unregelmäßigkeiten weiter gezahlt wurde. Beauftragt wurden auch Wirtschaftsprüfer. Sie stießen etwa auf einen Kindergarten mit einem einzigen Standort, der gleich vier Pkw-Abstellplätze angemietet hatte. Auch der Kauf einer Luxushandtasche im Wert von 1.000 Euro wurde konstatiert.
Ein - offenbar bereits suspekter - Trägerverein wurde sogar drei Mal von Wirtschaftsprüfern aufgesucht. Für Skepsis sorgten dabei etwa Einkäufe in haushaltsüblichen Kleinmengen, die über den Kindergarten abgerechnet wurden. Auch Spesen für einen Istanbul-Flug wurden gefunden. Wand- und Deckenarbeiten wurden zudem von einem Unternehmen durchgeführt, das später als Scheinfirma klassifiziert wurde - und das nur über eine Gewerbeberechtigung für die Erzeugung von Teigwaren verfügte.
"Die MA 10 gab diesbezüglich an, dass eine Kündigung der Fördervereinbarung mit diesem Verein angedacht wurde. Aufgrund der Größe der Trägerorganisation und dem damit verbundenen Platzverlust und vor allem der Einsicht und Kooperation der Trägerorganisation wurde davon abgesehen und die errechnete Rückforderungssumme in Raten eingefordert", erläuterten die Prüfer.
Jedoch: Die Rückforderungssumme von rund 704.000 Euro wurde offenbar später auf 460.000 Euro reduziert. Auch zum Zeitpunkt der Stadt-RH-Prüfung erhielt der Kindergarten weiter Subventionen. Dies sei angesichts der bisherigen negativen Feststellungen "nicht nachvollziehbar", zeigt man sich im Bericht verwundert.
Die Prüfer des Stadtrechnungshofs untersuchten eine Reihe von Vereinen auch selbst - und stießen zum Teil ebenfalls auf Erstaunliches: Neben "unzähligen Gehaltsvorschüssen" fanden sich Belege von Einkäufen, die als Aufwand für den Kindergarten verbucht wurden, aber wohl der "privaten Sphäre" zuzuordnen waren. So wurden teure Seifen, edle Schokolade, Ingwershots, ein Parfum einer Luxusmarke, ein Kochbuch für die Gourmetküche, ein hochpreisiges Deo, zwei Geschenksets einer bekannten Kosmetikmarke, zwei Blutdruckmessgeräte, eine Kofferwaage und eine Kettensäge angeschafft.
Auch In-sich-Geschäfte wurden geortet, etwa wenn der Vermieter von Räumlichkeiten zugleich der Schriftführer eines Vereins war. Für einen Umbau nahm der Verein zudem ein Darlehen bei einem Unternehmen auf, das ebenfalls großteils im Besitz des besagten Schriftführers war.
Weiters fielen Rechnungen aus höherpreisigen Restaurants den Prüfern in die Hände. Die Bewirtungskosten, so rechtfertigte sich der Träger, seien im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgespräches entstanden. Der Stadt-RH hielt dagegen: Aufgrund der Art der konsumierten Speisen und Getränke sowie der Örtlichkeiten der Gaststätten sei nicht plausibel, dass diese Ausgaben "im direkten Zusammenhang mit der elementaren Bildung und Betreuung der Kinder" stünden.
Beim Essen wurde aber mitunter auch gespart, nämlich bei den Kindern. Die Ausgaben für deren Verpflegung fielen zum Teil nur unterdurchschnittlich aus, wurde festgestellt.
