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Weiter Disput um Rektoren-Abberufung an PH Niederösterreich

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Teile der Belegschaft stellen sich hinter Erwin Rauscher
©APA (Hochmuth), APA, GEORG HOCHMUTH
Nach der Abberufung des Rektors der Pädagogischen Hochschule (PH) Niederösterreich, Erwin Rauscher, durch Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) üben Teile der Belegschaft Kritik an der Maßnahme. In einem Offenen Brief an Wiederkehr verteidigen Lehrende die Rauscher vorgeworfene Abgeltung von Leistungen durch fingierte Lehrveranstaltungen. Das Dienstrecht lasse keine andere Möglichkeit - diese Aussage wiederum sorgte für Kritik der PH-Rektorenkonferenz.

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Rauscher war abberufen worden, weil er sogenannte "Dummy"-Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem angelegt hatte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren dann für die Erbringung anderweitiger Tätigkeiten mit Zahlungen für in Wirklichkeit gar nicht abgehaltene Lehrveranstaltungen entlohnt worden. Darüber hinaus erstattete das Bildungsministerium nach Prüfung durch die Finanzprokuratur Strafanzeige.

Der Rektor bzw. sein Anwalt hielten die Abberufung für überzogen und rechtswidrig: Weder liege eine dafür notwendige schwere Dienstpflichtverletzung vor noch eine Schädigungsabsicht. Ein Bericht der internen Revision sei außerdem zum Schluss gekommen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. Über die fingierten Lehrveranstaltungen habe man zusätzliche Tätigkeiten von Lehrpersonen etwa für Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung von Social Media oder die Arbeit für Journale abgegolten.

Hier setzen auch die Lehrenden in ihrem Offenen Brief an: Das Dienstrecht lasse keine andere Möglichkeit als ein "Hilfskonstrukt" zur Abgeltung der Administration und Organisation zu. Dieses sei auch an vielen anderen Hochschulen im Einsatz.

Das wiederum weist Beatrix Karl, Vorsitzende der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, in einer Aussendung zurück. "Das für die Lehrenden an den Pädagogischen Hochschulen geltende Dienstrecht sieht explizit vor, dass neben Lehre und Forschung unter anderem auch die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben zu den Dienstpflichten der Hochschullehrpersonen zählt. Bei gutem Hochschulmanagement ist es ohne weiteres möglich, dass all diese Tätigkeiten in der Dienstzeit erbracht werden, sodass ihre Abgeltung durch das Gehalt erfolgt." Damit bedürfe es auch keiner "Fake-Lehrveranstaltungen". Ihr sei auch nicht bekannt, dass dies an einer anderen PH so gehandhabt werde.

Erwin Rauscher (Rektor Pädagogische Hochschule NÖ) am Freitag, 09. Mai 2019, während einer PK des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zum Thema "Pädagogische Ansätze gegen Gewalt und Mobbing an Schulen" in Wien.

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