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Ochsenknecht-Prozess in Tirol endet mit Diversion

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Ochsenknecht im Gespräch mit mit seinem Anwalt
©APA, EXPA, JOHANN GRODER
Der Betrugsprozess gegen den deutschen Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht hat am Freitag am Landesgericht Innsbruck nach rund einer Stunde Verhandlung mit einer Diversion geendet. Dem 33-Jährigen wurde eine Geldbuße von 18.000 Euro auferlegt, womit sich dieser nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger einverstanden erklärte. Somit kam es zu keiner Verurteilung bzw. keinem Schuldspruch, der Deutsche galt weiterhin als nicht vorbestraft.

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Der 33-jährige soll - nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier - eine Rechnung bei einem Tiroler Hotel in der Höhe von knapp 14.000 Euro nicht bezahlt haben. Ochsenknecht hatte sich bei der Verhandlung geständig gezeigt: "Ich will die Verantwortung dafür übernehmen, dass ich nicht bezahlt habe", sagte er. Der Schauspieler und Musiker hatte sich wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs verantworten müssen.

Richterin Heide Maria Paul betonte indes, dass das Verfahren erst eingestellt werde, wenn der Betrag, der innerhalb eines halben Jahres in sechs Raten bezahlt werden soll, vollständig beglichen sei. Zudem stehe dem Staatsanwalt - dieser hatte sich gegen die vom Anwalt Ochsenknechts beantragte Diversion ausgesprochen - ein Rechtsmittel zu. Dieser kann nämlich nach vollständiger Bezahlung der Geldbuße gegen den dann ausgefertigten Einstellungsbescheid berufen. Dem mit dem Kinderfilm "Die Wilden Kerle" bekannt gewordenen Deutschen hatten bei dem Prozess ursprünglich bis zu drei Jahre Haft gedroht.

Nach der Entscheidung des Gerichts verließ der ganz in weiß gekleidete und pinke Turnschuhe tragende Ochsenknecht rasch und wortlos den Schwurgerichtssaal und bahnte sich seinen Weg mit eher steinerner Miene direkt in Richtung Ausgang des Landesgerichts. Fragen von Journalisten beantworten bzw. Interviews geben, wollte er nicht. Der Prozess im Schwurgerichtssaal gegen den Sohn von Schauspielstar Uwe Ochsenknecht war auf beträchtliches Medieninteresse gestoßen. Zahlreiche Fotografen und Kamerateams - vor allem solche deutscher Privatsender - waren zugegen. Auch Schaulustige bzw. Ochsenkecht-"Fans", viele davon weiblich, ließen sich den Prozess vor der Einzelrichterin nicht entgehen.

"Ich möchte mich öffentlich für mein Verhalten entschuldigen", sagte Ochsenknecht im Prozess. Weitere Fragen wolle er hingegen nicht mehr beantworten: "Ich verweise dazu auf den eingebrachten Schriftsatz." Eine Haltung, die auch sein Verteidiger schon vor der Einvernahme seines Mandanten bereits ankündigte: "Aufgrund des enormen Medieninteresses hat er sich dazu entschlossen."

Ochsenknecht-Verteidiger Holzmann sprach zu Verhandlungsbeginn außerdem davon, dass sein Mandant die "volle Verantwortung übernehmen wird". "Er hat spät, aber immerhin erkannt, dass er sich falsch verhalten hat", erklärte Holzmann. Was er getan hat tue ihm "aufrichtig leid". Es gebe eine "schriftliche Stellungnahme" von Ochsenknecht: "Er wird also keine weiteren Fragen beantworten."

Staatsanwalt Florian Oberhofer hielt kein Eingangsplädoyer, sondern verwies lediglich auf den schriftlichen Strafantrag: "Der Sachverhalt ist hinlänglich bekannt". Er sprach sich aber jedenfalls vehement gegen eine Diversion aus: "Diese Art von Betrug unterschied sich doch klar von anderen Fällen, wo man mal als Zechpreller ein Schnitzel oder ein Bier nicht bezahlt." So habe sich Ochsenknecht vor Ort im Hotel "seinen Promibonus zunutze gemacht", "dekadent Geld verprasst, dass er nicht hatte" und im Anschluss auch "den Wirt an der Nase herumgeführt."

Ebenjenen "Promibonus" stellte der als Zeuge einvernommene Hotelier in Abrede. "Wir gewähren allen unseren Gästen einen Vertrauensvorschuss." Als die Kreditkarte seines prominenten Gastes nicht funktioniert habe, sei es für ihn klar gewesen, dass er "auf Kulanz" einer Überweisung der Rechnung zustimmen werde. Auch im Gerichtssaal zeigte sich der Hotelier entgegenkommend. Die öffentliche Entschuldigung seitens des Angeklagten nahm er mit Handschlag und den Worten "Entschuldigung angenommen" entgegen.

Richterin Paul sah letztlich die "objektiven Voraussetzungen" für eine Diversion gegeben. "Sie haben sich entschuldigt und die Verantwortung übernommen", sagte sie in Richtung des Angeklagten. Zudem sei der Schaden zur Gänze gut gemacht worden, erinnerte Paul. Darüber hinaus habe Ochsenknecht bereits "einen gewissen Schmerz und das Haftübel erlebt."

Ochsenknecht war im Juni in Hamburg festgenommen worden, nachdem ein europäischer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war. Ihm wird vorgeworfen, die offene Hotelrechnung eines Hotels in Kirchberg in Tirol (Bezirk Kitzbühel) von Ende 2021 über mehrere Jahre nicht bezahlt zu haben. Bei seiner Festnahme floss schließlich dann doch das ausstehende Geld.

Der 33-Jährige kam in Auslieferungshaft und wurde schließlich nach Innsbruck überstellt. Dort wurde am 18. Juli wegen dringenden Tatverdachts sowie Fluchtgefahr die U-Haft verhängt, Ochsenknecht wurde jedoch gegen eine Kaution in Höhe von 15.000 Euro auf freien Fuß gesetzt. Allerdings musste er seinen Pass abgeben und bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich bleiben.

Der Schauspieler war vor seiner Festnahme bereits gerichtlich zur Zahlung des Betrages verurteilt worden und wusste laut Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren gegen ihn Bescheid. Gegenüber der Behörde habe er zunächst zwar seine Wohnadresse in Italien bekanntgegeben, dann aber auf ein Ersuchen nicht mehr reagiert. Ein an die italienischen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen verlief im Sand, an der angegebenen Adresse soll er nicht gemeldet und auch nicht mehr aufhältig gewesen sein. Daher ging die Anklagebehörde davon aus, dass sich der Schauspieler dem Verfahren entziehen wolle.

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