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Strache in Causa "Lebensversicherung" vor Gericht

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Teil von jenem Prozesses, in dem auch die Causa Casinos behandelt wird
©HELMUT FOHRINGER, APA
Der ehemalige FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache muss sich ab Mittwoch wieder vor Gericht verantworten. Dabei wird es am Wiener Landesgericht zunächst ausschließlich um die Causa "Lebensversicherung" gehen, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag der APA bestätigte. Strache wird Untreue vorgeworfen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen.

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Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung 2007 für ihren damaligen Obmann Strache auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. Im Falle seines Ablebens hätte die Familie des Politikers die Prämie erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war die Partei bezugsberechtigt. Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage ohne Rücksprache mit den vorgesehenen Verantwortlichen der FPÖ geändert haben und sich als Bezugsberechtigten eingesetzt haben. Inkriminiert sind 300.000 Euro. Für die Verhandlung im Faktum "Lebensversicherung" sind mehrere Prozesstage anberaumt. Ob es alle davon bis zu einem Urteil brauchen wird, bleibt abzuwarten. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung drohen Strache bis zu zehn Jahre Haft.

Der Prozess am Mittwoch ist zudem Teil eines größeren Prozesses gegen Strache. Der Hauptteil entfällt dabei auf die sogenannte Causa "Casinos", der erst im Herbst verhandelt werden dürfte. Aus prozessökonomischen Gründen werden beide Stränge zeitlich getrennt verhandelt, allerdings unter dem Vorsitz desselben Richters. Dies sieht die Strafprozessordnung (StPO) so vor, wenn gegen eine Person zwei Anklagen vorliegen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte hier nach sieben Jahren Ermittlungen Anklage erhoben. In diesem Faktum geht es um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG. Auch zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic sind angeklagt. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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