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Stocker gegen Rückabwicklung von Kassenreform

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Stocker will nicht wieder 21 Kassen
©APA, DIETMAR STIPLOVSEK
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat sich gegen eine grundsätzliche Rückabwicklung der Kassenreform ausgesprochen. "Ich glaube, dass es nicht zielführend wäre, aus fünf Kassen wieder 21 zu machen", so Stocker im Ö1-"Abendjournal". Umgekehrt müsse man aber hinterfragen, ob die Ziele der damaligen Reform auch erreicht worden seien. Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl wiederum rief dazu auf, Fehler der Vergangenheit "dringend" zu korrigieren.

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Die Debatte um die Kassenreform war am Wochenende wieder aufgeflammt, als der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als Fehler bezeichnet und eine "Reform der Reform" gefordert hatte. Stocker verwies hier auf die mit den Bundesländern und Gemeinden vereinbarte Reformpartnerschaft, die in den nächsten 18 Monaten eine größere Verwaltungsreform zustande bringen soll. In diesem Rahmen sollten Veränderungen oder Verbesserungen besprochen werden, meinte Stocker. Dass es solche geben soll, sei klar. "Aber ein Rückschritt wäre nicht zielführend."

Anderl wiederum bezeichnete die im Rahmen der Reform versprochene sogenannte Patientenmilliarde als"Marketinggag"."Die Gesundheitsversorgung der Menschen darf nicht politischer Spielball sein", befand sie in einer der APA übermittelten Stellungnahme. "Es geht um die besten medizinischen und pflegerischen Leistungen für alle, und zwar mit E-Card, nicht mit Kreditkarte. Dafür muss die ÖGK gut aufgestellt sein, zum Wohl der Versicherten und der Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen", befand Anderl. Sie forderte unter anderem die Erstellung eines Finanzierungsplanes mit Bundesmitteln für den schrittweisen Ausbau der niedergelassenen Versorgung in den nächsten zehn Jahren.

Ziele müssten Spitalsentlastung und mehr gesunde Lebensjahre sein, meinte die AK-Chefin. Auch müssten alle Gesundheitsberufe in die niedergelassene Versorgung einbezogen werden. Nötig sei weiters ein einheitlicher Gesamtvertrag zwischen ÖGK und Ärztekammer. Zudem brauche es eine österreichweite Ärzte- und Gesundheitsberufebedarfsstudie für den niedergelassenen Bereich, zeigte sich Anderl überzeugt.

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