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Der Peršmanhof, ein Stützpunkt des Partisanenwiderstands gegen die Nationalsozialisten, war 1945 Schauplatz eines Massakers an Angehörigen der slowenischen Volksgruppe durch Mitglieder eines SS-Polizeiregiments. Im vergangenen Sommer hatte bei einem Antifa-Camp an der Gedenkstätte ein umstrittener Großeinsatz der Polizei stattgefunden, begründet mit dem Verdacht von Verwaltungsübertretungen durch falsch aufgestellte Zelte.
Massive Kritik auch aus dem Nachbarland Slowenien war die Folge, eine vom Innenminister eingesetzte Expertenkommission beurteilte den Einsatz als in mehrfacher Hinsicht unverhältnismäßig, rechtswidrig und zweifelhaft. Bei der Staatsanwaltschaft Graz laufen Ermittlungsverfahren in der Causa.
Die Präsidentin meinte, Österreich erwecke nach außen einen Eindruck "als würde erwartet, dass sich alles um die Geschehnisse assimiliert". Das Ausmaß der bei dem Polizeieinsatz angewandten Gewalt sei "unverhältnismäßig und gesetzwidrig" gewesen und die Ermittlungen dazu müssen schneller vorankommen.
Auf die Frage, wie der slowenische Staat dabei helfen könne, den slowenischen Minderheiten zu ihren Rechten zu verhelfen, stellte die Präsidentin klar: "Die Republik Slowenien sorgt exzellent für ihre beiden anerkannten Minderheiten." Sie forderte Österreich auf, die Versprechungen, die den Minderheiten in Österreich mit Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahr 1955 zugesichert worden waren, nach 71 Jahren endlich umzusetzen.
Eva Hartmann, stellvertretende Obfrau des Vereins Peršman, sprach von "ungewöhnlich klaren Worten für einen diplomatischen Besuch". Vertreten waren am Donnerstag auch die Studentenvereine Mlada EL, SGZ Mladi und die Schülerorganisation KDZ mit Mitgliedern des Studentenklubs aus Wien, Graz und Klagenfurt.
Im Expertenbericht des Innenministeriums zum umstrittenen Polizeieinsatz vom vergangenen Herbst wurde festgestellt, dass "keine nachvollziehbare Dokumentation" für die angeblichen Verwaltungsübertretungen, mit denen der Einsatz begründet wurde, vorlag. Dazu gibt es nun auch ein nicht rechtskräftiges Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LVwG), wie "Kronen Zeitung" und ORF berichteten. Ein Campteilnehmer wollte Unterlagen zu dem Einsatz, insbesondere zu den angeblichen Anzeigen aus der Bevölkerung, bekam sie aber nicht. Gerichtspräsident Armin Ragoßnig: "Das Beweisverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten hat ergeben, dass diese Aufzeichnungen und der Einsatzbefehl nicht vorhanden sind."
