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Rechnungshof mahnt Reformen zur Budgetsanierung ein

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++ ARCHIVBILD ++ Die Finanzschulden sind fünf Jahre in Folge deutlich angestiegen
©APA, dpa, Monika Skolimowska
Angesichts des aus dem Ruder gelaufenen Budgetdefizits mahnt der Rechnungshof nachdrücklich Reformen ein. Um die haushaltspolitische Balance und Aktionsfähigkeit wiederherzustellen, bestehe dringend Handlungsbedarf, so der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bundesrechnungsabschluss. Der Bundeshaushalt verzeichnete 2024 mit minus 13,75 Mrd. Euro erneut ein hohes negatives Nettoergebnis. Die Finanzschulden des Bundes stiegen das fünfte Jahr in Folge deutlich an.

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Seit 2019 stiegen die Finanzschulden des Bundes um 43,3 Prozent oder 90 Mrd. Euro auf 299 Mrd. Euro bzw. 62,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) an. Gründe dafür sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen von Corona-Pandemie und Teuerung, deutlich höhere Auszahlungen für Pensionen und Gehälter sowie der gestiegene Zinsaufwand. Insgesamt wurden 2024 66 Mrd. Euro an Schulden neu aufgenommen. Die hohe Schuldenlast kommt den Staat teuer zu stehen, denn ein wachsender Anteil der neu aufgenommenen Schulden wird zur Abdeckung der Defizite verwendet. Die Aufwendungen aus Zinsen für Finanzschulden und die sonstigen Finanzaufwendungen stiegen 2024 auf 5,1 Mrd. Euro.

Aus diesem Grund drängt der Rechnungshof auf eine strikte Budget- und Ausgabendisziplin bei gleichzeitiger Berücksichtigung zyklischer Erfordernisse, um fiskalische Spielräume für zukünftige Aufgaben des Staates zu schaffen. Reformen in den finanzierungsintensiven Bereichen Gesundheit, Pensionen, Pflege und Bildung seien unabdingbar, heißt es in dem Bericht. Zudem seien neue Steuerungsmechanismen für die Versorgungssicherheit mit Energie zu leistbaren Preisen und für den Bereich der Digitalisierung zu entwickeln. Staatliche Förderungen müssten auf ihre Zielgerichtetheit und Zweckmäßigkeit überprüft werden, so die Empfehlung.

Im Rahmen einer Föderalismusreform sollte besonders bei neuen Herausforderungen die jeweilige Regulierungs- und Vollzugskompetenz zweckmäßig und eindeutig festgelegt werden, so der Rechnungshof. Fiskalpolitische Maßnahmen bräuchten künftig eine nachvollziehbare Gegenfinanzierung. Dafür sollten aus Sicht des Rechnungshofs auch die nationalen Fiskalregeln im innerstaatlichen Stabilitätspakt angepasst werden. Denn eine nachhaltige Sanierung des gesamtstaatlichen Budgets könne nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgreich umgesetzt werden.

Beim Bundeshaushalt zeigt sich im Rechnungsabschluss, dass bei den Aufwendungen der Transferaufwand den größten Anstieg (+9,3 Mrd.) verzeichnete, darunter insbesondere die Transfers an private Haushalte für Klimabonus, höhere Förderungen für erneuerbare Energieträger sowie Sanierungen im Gebäudebereich und die Transfers an Sozial- und Pensionsversicherungsträger aufgrund höherer Bundesbeiträge. Auch die Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr infolge höherer Steuereinnahmen durch Lohnsteigerungen und Inflation um 6,8 Mrd. Euro auf 105,6 Mrd. Euro an.

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