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Die Festgenommenen hätten gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Wert der Güter soll mindestens 30 Millionen Euro betragen haben. Die Männer wurden in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg festgenommen. Zudem wurden Wohnungen in weiteren Städten und Regionen, darunter Frankfurt am Main, Nürnberg und Ostholstein, durchsucht.
Hauptbeschuldigter ist Nikita S., Geschäftsführer einer Firma in Lübeck. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine 2022 soll er über ein konspiratives Netzwerk Güter für die russische Industrie beschafft haben. Zur Umgehung der EU-Sanktionen nutzten die Verdächtigen Scheinfirmen und falsche Abnehmer. Hinter dem Netzwerk standen mutmaßlich staatliche Stellen aus Russland. Zu den Endabnehmern gehörten 24 Rüstungskonzerne. Insgesamt geht es um rund 16.000 Lieferungen nach Russland. An den Ermittlungen war auch der Bundesnachrichtendienst beteiligt.
Ausfuhrbeschränkungen sind ein elementarer Bestandteil der Sanktionen, mit denen die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Sie sehen vor, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht mehr nach Russland verkaufen dürfen. Betroffen sind neben klassischen Rüstungsgütern vor allem Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, so zum Beispiel Triebwerke und Software für Drohnen oder Elektronik-Bauelemente und optische Komponenten.
Daneben ist aber auch der Export von Ausrüstung und Technologien für die Energiewirtschaft, die Seeschifffahrt und die Luft- und Raumfahrtindustrie verboten. Auf wohlhabende Russen zielen Ausfuhrverbote für Luxusgüter wie bestimmte teure Autos, Uhren und Schmuck ab. Die Strafmaßnahmen sollen Russlands Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine einschränken und im Idealfall die wirtschaftliche Führungselite dazu bringen, Druck auf den Kreml für eine Beendigung des Krieges auszuüben.
Beamte hatten vier der fünf Beschuldigten in der Früh in Lübeck festgenommen. Der Fünfte wurde im nahe gelegenen Kreis Herzogtum Lauenburg gefasst. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein und als solche gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Gleichzeitig fanden an mehreren Orten Durchsuchungen statt. Diese Maßnahmen richteten sich der Bundesanwaltschaft zufolge auch gegen fünf weitere Beschuldigte, die aber auf freiem Fuß sind.





