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Die von der Politik erwarteten rund 1.000 Personen, die pro Jahr von der Neuregelung profitieren sollen, sieht Potzmann für als zu hoch gegriffen an. "Mit Teilzeit kommt man kaum in die Schwerarbeiterregelung rein", sagte sie. Zwar wurde die Anforderung von 15 auf zwölf Dienste pro Monat reduziert, Teilzeitkräfte würden aber eher auf sieben bis acht Dienste pro Monat kommen.
"Eine Regelung über Stunden wäre viel fairer gewesen", so Potzmann mit Verweis auf die Forderung des ÖGKV, 120 Stunden als Voraussetzung festzulegen. Mit diesen 120 Stunden würde auch jemand mit 75 Prozent Beschäftigung unter die Schwerarbeiterregelung fallen, betonte sie. Zwar sei festgelegt, dass man schon mit 50 Prozent Teilzeit Anspruch hat - in der Teilzeit komme man aber nicht auf die geforderten zwölf Dienste. "Außer man macht kurze Dienste, das ist aber unüblich."
Eine große Hürde sei auch die Voraussetzung von 45 Jahren Beschäftigung. Wer nach der Matura die Ausbildung im gehobenen Dienst antritt, der erreiche mit den 45 Jahren ohnehin das Regelpensionsalter, so Potzmann. "Es profitieren nur die, die schon in Arbeit sind beziehungsweise jene, die nicht im gehobenen Dienst sind" - also die Pflegeassistenz mit einer kürzeren Ausbildungsdauer.
Das Modell würde Umsteiger bevorzugen, "vor allem aber Männer" - es habe keine "geschlechtsspezifische Folgenabschätzung" bei der Neuerung gegeben, kritisiert Potzmann. Denn die Vorgabe, dass innerhalb der letzten 20 Jahre der Tätigkeit zehn Jahre Schwerarbeit geleistet werden muss, komme eher Männern entgegen, ebenso der Umstand, dass Frauen aufgrund Care-Arbeit wie Pflege in der Familie auch im Alter eher in Teilzeit arbeiten, bevorzuge Männer.
Es sei nachvollziehbar, dass die Politik darauf abziele, die Menschen länger Vollzeit arbeitend im Job halten zu wollen, auch im höheren Alter. Um das zu erreichen, müsse man aber in erster Linie an den Arbeitsbedingungen ansetzen. "Es liegt an der Belastung - Schichtarbeit ist ja auch eine Voraussetzung für Schwerarbeiter." Es brauche Lebensabschnittsphasen-gerechte Arbeitszeitmodelle, so Potzmann.
Als Beispiel nannte sie kürzere Arbeitszeiten ab einem gewissen Alter, etwa 50 Jahren - oder das Privileg, dann keine Nachtdienste mehr leisten zu müssen. "Dann kann man Vollzeit arbeiten." Es gehe darum, flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten. Ein Thema bei Jüngeren sei - "wie überall" - auch die Kinderbetreuung, betonte die Präsidentin.
Die Bundesregierung hatte vor rund zwei Wochen die bereits im Frühjahr angekündigte Ausweitung der Schwerarbeit auf Pflegeberufe mittels einer Verordnung fixiert. Umgesetzt werden soll die Ausweitung mit 1. Jänner 2026. Pflegeberufe werden ab dann ausdrücklich als Schwerarbeit anerkannt. In den Genuss der Neuregelung kommen werden diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Kräfte der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz.






