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ÖVP-Klubchef Wöginger steht ab Mittwoch wieder vor Gericht

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August Wöginger
©APA, ROLAND SCHLAGER
ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Finanzbeamte stehen ab Mittwoch neuerlich in der "Postenschacher-Affäre" in Linz vor Gericht. Ihnen wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen, den Mitangeklagten zudem falsche Beweisaussage. Wöginger soll für einen Parteifreund interveniert und ihm zu einem Top-Job verholfen haben. Im Herbst schien es, dass die drei mit einer Diversion davonkommen könnten. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz entschied aber, dass sie doch vor Gericht müssen.

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Es geht um die Besetzung des nach einer Pensionierung vakanten Vorstandspostens des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding. Der spätere Finanzamtsvorstand - ein ÖVP-Bürgermeister - hatte sich im Vorfeld mit der Bitte an Wöginger gewandt, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Wöginger soll sich daraufhin beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, rund um den Jahreswechsel 2016/17 immer wieder für seinen Parteifreund stark gemacht haben. Die fachliche Eignung sei dabei nie Thema gewesen, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Wöginger wird als Bestimmungstäter geführt. Mitangeklagt sind ein 63-jähriger und ein 60-jähriger Finanzbeamter - beide ÖVP-Mitglieder. Sie sollen als Mitglied bzw. Vorsitzender der Begutachtungskommission bewusst den Bürgermeister besser bewertet haben. Jene langjährige Finanzbeamtin, die das Finanzamt ab 1. Oktober 2016 interimistisch - und auch davor schon mehrere Monate faktisch alleinverantwortlich - geführt hatte, unterlag im Bewerbungsprozess dem Bürgermeister. Im April 2021 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass sie die am besten geeignete Kandidatin und "erheblich höher" qualifiziert war, und sprach ihr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu.

Schmid hatte Kontakt mit dem 60-Jährigen, der laut Anklage auch wesentlichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Kommission gehabt habe. Noch am Tag der entscheidenden Sitzung der Begutachtungskommission im Februar 2017 schrieb dieser dem damaligen Generalsekretär "Hi! mit bauchweh- aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete: "Mein Held!". Danach wandte er sich an Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger war daraufhin "total happy". Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war.

Die WKStA führt in der Anklage aus, dass der Bürgermeister kurz zuvor bereits Vorstand des Finanzamts Freistadt, Rohrbach und Urfahr werden wollte, aber nicht zum Zug gekommen war. Laut Staatsanwaltschaft wies damals nur ein Mitglied der Kommission keine Nähe zur ÖVP auf. Diese Frau bewertete den Kandidaten deutlich schlechter als die restliche Kommission. In der Kommission für die Stelle am Finanzamt Braunau war sie aber nicht mehr vertreten.

Alle drei Angeklagten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - bestreiten die Vorwürfe. Allerdings gaben sie zu Beginn des Prozesses im Herbst alle eine "Verantwortungsübernahme" ab. "Mein Mandant wusste damals weder, wer sich noch beworben hat" noch wer in der Bestellungskommission sei, erklärte Wögingers Anwalt Michael Rohregger. "Es war nicht seine Absicht, aber es ist auf sein Handeln zurückzuführen" (dass eine besser qualifizierte Bewerberin nicht zum Zug kam, Anm.). "Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun. Es tut mir wirklich leid. Ich habe das in dieser Dimension nicht vorhergesehen, aber ich übernehme die Verantwortung", beteuerte Wöginger. Er will lediglich ein Bürgeranliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet haben. Als Schuldeingeständnis sehen Wöginger und sein Anwalt die Verantwortungsübernahme nicht, die Verteidigung peilt weiter einen Freispruch an.

Das Gericht bot Wöginger und seinen Mitangeklagten daraufhin eine Diversion an. Wenn sie fünfstellige Geldbußen - 44.000 Euro für den Klubobmann, 17.000 bzw. 22.000 Euro für die beiden anderen - zahlen, würde das Verfahren eingestellt. Die WKStA sah die Voraussetzungen im Gerichtssaal dafür "gerade noch gegeben", legte dann aber auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien Beschwerde ein. Das OLG Linz hob die Diversion auf. Damit muss der Prozess nun doch abgewickelt werden.

Wögingers Anwalt Michael Rohregger hat - untermauert mit einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Bezemek (Uni Graz) - verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil der Beschwerde gegen die Diversion stattgegeben wurde, ohne dass die Beschuldigten eingebunden wurden. Das stehe im Widerspruch zum Recht auf ein faires Verfahren bzw. den Gleichheitsgrundsatz. In einem Antrag an das Landesgericht Linz regt er an, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden - wohl in der Hoffnung, den Prozess so hinauszögern zu können. An den Prozessterminen ändere das aber nichts, hieß es bereits vom Landesgericht.

Der Prozess startet am Mittwoch, zu Beginn werden noch einmal die Eröffnungsplädoyers vorgetragen. 13 Verhandlungstage sind vorgesehen, 31 Zeugen, darunter Kronzeuge Thomas Schmid am 9. März, sollen gehört werden. Ein Urteil könnte am 21. April gesprochen werden. Wöginger hat bereits angekündigt, auch im Falle einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs ÖVP-Klubobmann bleiben zu wollen.

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