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Geplant ist laut einem Entwurf, über den die Tageszeitung berichtete, dass an der Spitze ein "grundsätzlich gleichberechtigtes Dreiergremium stehen" soll, dessen Vorsitz alle drei Jahre wechselt. Die Funktionsperiode soll neun Jahre betragen. Besetzt werden soll die Behörde mit "Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts mit zumindest zehnjähriger Erfahrung in dieser Rolle und höchsten fachlichen und persönlichen Qualifikationen".
Man erhoffe sich dadurch, dass ein Dreiersenat schwieriger zu beeinflussen wäre als eine Einzelperson, ein Argument, das für Kodek nicht ziehe. Er ortet eine "vorschnelle Festlegung auf ein mehrköpfiges Leitungsgremium" - und hält diese für "bedauerlich". Die Lösung wäre weiters "im internationalen Vergleich nahezu singulär".
Angesiedelt werden soll die Bundesstaatsanwaltschaft bei der Generalprokuratur. Die höchste staatsanwaltschaftliche Behörde ist Beraterin des OGH sowie Rechtswahrerin, sie kann Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes beim OGH einbringen. Zur Vermeidung von Rechtsschutzlücken werde es ein ergänzendes Rechtsmittel direkt an den OGH geben müssen. Dass der Zugang zum OGH in diesen Fällen nur über den Umweg der Generalprokuratur möglich sei, sei nämlich nicht mehr tragbar, wenn diese nicht mehr ausschließlich unabhängige Beraterin des OGH sei, "sondern Teil der Spitze der Strafverfolgung".
Derzeit steht an der Spitze der Weisungskette die Justizministerin. In Fällen von besonderem politischen Interesse - sogenannten "clamorosen" Causen - entscheidet sie, ob Anklage erhoben wird. Das wollten bereits viele Vorgängerregierungen ändern, Schwarz-Grün scheiterte daran, dass die Grünen für einen Dreiersenat, die ÖVP für einen einzelnen Bundesstaatsanwalt waren. Diese Lösung bevorzugt auch Kodek: "Für die - wenigen - politisch sensiblen Fälle hätte es andere Lösungen gegeben", argumentiert der OGH-Präsident. Das sei auch sparsamer: In Zeiten in denen Sparen angesagt ist, sei die Einrichtung dreier zusätzlicher hochdotierter Spitzenposten "schwer verständlich".
Die Leiterin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, äußerte bereits am Freitag Kritik. Sie würde das entscheidende Dreiergremium von der Leitung der Behörde trennen, sagte sie im Ö1-Morgenjournal. Wäre die Bundesstaatsanwaltschaft in der Generalprokuratur angesiedelt, so wäre Wachberger ihrem Vorschlag gemäß als Leiterin für die Organisation zuständig, daneben gäbe es den Dreiersenat. Aktuell seien die Justizbehörden monokratisch organisiert - jede staatsanwaltschaftliche Behörde habe einen Leiter, jedes Gericht einen Präsidenten. So könne man eine straffe und sparsame Verwaltung gewährleisten.
Für sie gibt es in dem Vorhaben der Regierung aber auch "einige ganz wichtige Punkte, die sehr zu begrüßen sind." Positiv sei grundsätzlich das Einsetzen einer unabhängigen und weisungsfreien staatsanwaltschaftlichen Spitze, aber auch, dass Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung die Entscheidungen treffen sollen.