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Der Beschluss zum Livetickerverbot sollte eigentlich bis Ende des Beweisverfahrens aufrecht bleiben, hatte das Gericht erst am Dienstag entschieden. Dafür erntete die Richterin Kritik von mehreren Strafrechtsprofessoren und Medienvertretern. Die Richterin begründet die Aufhebung nun im Wesentlichen damit, dass am Dienstag mehrere Mitglieder der Hearingkommission dran waren und diese durch die Aussagen der anderen beeinflusst werden konnten. Das Problem bestehe aktuell nicht, weil die heutigen Zeugen "nur mittelbare Wahrnehmungen haben".
Zu Beginn gab Wöginger eine Erklärung ab, mit der er darauf abzielte, den Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und Kronzeugen Thomas Schmid in ein schlechtes Licht zu rücken. Wöginger habe der Vorstandsbestellung im FA Braunau bisher "keine Bedeutung zugemessen". Die Ausschreibungsfrist dafür habe auch bereits am 1. November 2016 geendet. Die Bitte des Bürgermeisters, ein gutes Wort für ihn einzulegen, habe ihn aber erst im Dezember 2016 erreicht. Aus Zeugenaussagen im Prozess ergebe sich, dass Thomas Schmid schon bei der Bestellung in Freistadt versucht habe, Einfluss zu nehmen. Sein Schluss: Schmid verfolge "seine eigene Agenda" und stelle Wögingers Rolle prominenter dar als sie gewesen sei, um davon abzulenken.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hält den Angeklagten vor, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten zugeschanzt zu haben. Wöginger wird dabei zur Last gelegt, mithilfe des Kabinettschefs und Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsvorgang genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Hearingkommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben. Alle drei bestreiten die Vorwürfe.
Die noch während der Hauptverhandlung gestellten Beweisanträge der Verteidiger und die damit verbundenen Beratungen des Gerichts führten zu Verzögerungen. Am kommenden Prozesstag, dem 21. April, dürfte daher nicht wie geplant ein Urteil gesprochen werden. Ein bis zwei weitere Prozesstage sind wahrscheinlich. Wunsch des Gerichts wäre es aber, noch im April den Prozess zu Ende zu bringen. Allerdings sei es so sicher "wie das Amen im Gebet", dass die Urteile nicht rechtskräftig werden, meinte ein Sprecher des Landesgerichts. Denn egal ob Frei- oder Schuldspruch - es sei davon auszugehen, dass entweder die WKStA oder die Verteidigung Rechtsmittel ankündigen werden.






