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Eigentlich hatte die FPÖ die beiden Themenkomplexe in einem einzigen Untersuchungsausschuss behandeln wollen. Dazu kommt es aufgrund der VfGH-Entscheidung nicht. Am Mittwoch hat das Höchstgericht den Regierungsfraktionen von ÖVP, SPÖ und NEOS recht gegeben, die das freiheitliche Verlangen als unzulässig verworfen hatten. Es sei nicht möglich, inhaltlich nicht zusammenhängende Sachverhalte zu einem Untersuchungsgegenstand zu vermengen, hieß es auch vonseiten der Verfassungsrichter.
Hafenecker betonte ein weiteres Mal, dass man nie den Tod Pilnaceks sowie die Coronamaßnahmen an sich habe untersuchen wollen. Vielmehr hätte es um die Einflussnahme durch das von der ÖVP geführte Innenministerium auf die Behörden gehen sollen. Bei dieser Annahme will der FPÖ-Generalsekretär auch bleiben. "Nun wird es halt zwei Blöcke geben", betonte er. Damit falle die Argumentation der Regierungsparteien und des VfGH völlig weg.
Am Verlangen selbst werden die Freiheitlichen jedenfalls nicht mehr ausgiebig basteln. Die Formulierung der beiden Beweisthemen könne schlicht übernommen werden. Stattfinden müssen die Untersuchungsausschüsse aber nacheinander. Welcher davon - Pilnacek oder Corona - zuerst kommen soll, werde in den entsprechenden Gremien entschieden, so Hafenecker. Es reiche auch, wenn das erste Verlangen in der nächsten regulären Nationalratssitzung Ende September eingebracht werde, um noch im Herbst starten zu können.
Hafenecker ist sich auch bewusst, dass die Behandlung der beiden Beweisthemen in zwei gesonderten Untersuchungsausschüssen nun doppelt so lange dauern könnte und damit auch weit mehr Kosten anfallen. Dies sei aber Schuld der Regierungsfraktionen und des VfGH. Der freiheitliche Generalsekretär erinnerte an parlamentarische Anfragebeantwortungen, wonach Untersuchungsausschüsse an die 60.000 Euro pro Tag kosten würden.
Das Prozedere zur Beantragung eines Untersuchungsausschusses bleibt dasselbe: Die nächste Nationalratssitzung ist für 24. September 2025 in Aussicht genommen. Dann kann auch ein neues Verlangen eingebracht werden. Ein entsprechender Minderheitsbeschluss verlangt die Unterschriften von einem Viertel der Abgeordneten. Nach der Einbringung wird das Verlangen im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats behandelt. Geht das Verlangen ohne Widerspruch durch, kann der U-Ausschuss im Nationalrat eingesetzt werden.