Wer darf in Österreich legal eine Waffe besitzen – und unter welchen Bedingungen? Die Wiener Rechtsanwältin Eva Erlacher erklärt im Interview, welche Regeln für den Erwerb, Besitz und die Verwahrung gelten – und warum sie Verschärfungen skeptisch sieht. Von Christian Neuhold
Frau Erlacher, wer darf in Österreich welche Waffe legal erwerben?
Bei Privatpersonen wird zwischen zwei Waffenkategorien unterschieden, welche erlaubt sind. Für Waffen der Kategorie C, also Langwaffen wie eine Schrotflinte, muss der Käufer 18 Jahre alt sein und darf keine Vorstrafen haben. Nach einer dreitägigen Wartefrist erhält er seine Schusswaffe, die auch nicht im heimischen Waffenregister aufscheint. Für Waffen der Kategorie B, also Faustfeuerwaffen wie Pistolen oder Revolver, muss der Käufer 21 Jahre alt sein und benötigt eine Waffenbesitzkarte. Dafür muss er einen psychologischen Test bestehen, der 300 Euro kostet und etwa beim Kuratorium für Verkehrssicherheit abgelegt werden kann. Die Waffe wird im Waffenregister eingetragen. Bei beiden Kategorien darf der Käufer die Waffen besitzen und zuhause aufbewahren, er darf sie aber nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen. Dazu benötigt man einen Waffenpass.
Wann erhält man einen Waffenpass?
Die Vergabe des Waffenpasses ist sehr restriktiv. Die Personen müssen klar nachweisen, dass etwa in ihrem Beruf eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Ein Wirt, vor dessen Lokal es häufig zu Rangeleien kommt, erhält mit Sicherheit keinen Waffenpass. Insgesamt gibt es nur 73.000 Waffenpässe in Österreich.
Wenn ich die Gesetze verschärfe, treffe ich diese Personen, die sich gesetzestreu verhalten
Halten Sie eine Verschärfung der Waffengesetze in Österreich für notwendig?
Es gibt ein an sich strenges Waffengesetz. Dieses ist für die große Mehrheit der Menschen gedacht, die in Österreich gesetzestreu leben. Wenn ich die Gesetze verschärfe, treffe ich diese Personen, die sich gesetzestreu verhalten. Ein Amokläufer hält sich an kein Gesetz. Sollte ein generelles Waffenverbot für Privatpersonen bestehen, würde er sich die Waffen eben illegal besorgen. Ich glaube daher nicht, dass man mit dem Versuch, Schusswaffen aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, die Sicherheit erhöht.
Werden die Waffenbesitzer in Österreich regelmäßig von der Polizei überprüft?
Alle fünf Jahre besucht die Polizei Waffenbesitzer zuhause und erhebt, ob bei der Aufbewahrung der Waffe die notwendige Sorgfalt eingehalten wird. Dabei wird auch überprüft, ob die Person verhaltensauffällig ist oder etwa unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Beides sowie Vorstrafen sind ein Grund, die Waffenbesitzkarte einzuziehen und die Waffen zu beschlagnahmen.
Müssen Munition und Waffen in Österreich getrennt verwahrt werden?
Im Gegensatz zu Deutschland ist das bei uns nicht der Fall. Unser Waffengesetz ist auch für die Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden gedacht, daher wäre es ja unsinnig, wenn ich im Ernstfall an zwei Orten Waffe und Munition einsammeln muss. So viel Zeit wird mir wohl nicht zur Verfügung stehen.
Gibt es eine Obergrenze bei der Zahl der Waffen, die eine Privatperson besitzen darf?
Bei Langwaffen gibt es keine Obergrenze. Bei Faustfeuerwaffen darf man in den ersten fünf Jahren nach Erwerb der Waffenbesitzkarte zwei Stück, ab dem fünften Jahr maximal fünf Stück besitzen. Ausnahmen gibt es für Sportschützen, die in mehreren Bewerben antreten und für Waffensammler.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 25/25 erschienen.
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