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Derzeit ist die Justizministerin bzw. der Justizminister oberste Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften. Das soll künftig die Bundesstaatsanwaltschaft übernehmen. "Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen könnte und das ist gut so", sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im Pressefoyer. Beseitigt werden solle mit der Reform "eine mögliche Verquickung von Politik und Justiz, die sich in den letzten Jahren mitunter als problematisch erwiesen hat".
Das Dreiergremium soll gemäß dem Ministerratsvortrag vom Nationalrat auf Vorschlag einer im Justizministerium eigens eingerichteten Kommission gewählt werden. Ernannt werden die Mitglieder dann vom Bundespräsidenten nach Vorlage durch die Bundesregierung. Eine Wiederwahl nach der sechsjährigen Amtszeit soll nicht möglich sein. Wie die Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament aussehen soll, ist vorerst nur vage formuliert. Sichergestellt werden soll jedenfalls, dass es keine begleitende Kontrolle laufender Ermittlungen geben soll.
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger und ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprachen am Mittwoch beide von einem "Meilenstein" für den Rechtsstaat, der nach jahrelangen Diskussionen gelungen sei. Innerhalb der Dreierkoalition wurde noch bis in die Nacht vor dem Ministerrat gerungen, um die Einigung zu erzielen. Viele Details sind allerdings weiterhin offen und müssen erst in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden.
Der Gesetzesentwurf soll im Herbst in Begutachtung geschickt werden, so Sporrer. Ob das Gesetz noch heuer im Parlament beschlossen und in Kraft treten werde, könne sie aber nicht sagen. Der Reformprozess solle unter intensiver Einbindung von Parlament und Experten sensibel und behutsam über die Bühne gehen, wurde betont. Um die für einen Beschluss im Nationalrat nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, will man sowohl auf Grüne als auch auf die FPÖ zugehen. Die besten Chancen rechnet man sich freilich bei den Grünen aus, deren ehemalige Justizministerin Alma Zadic in der Vorgängerregierung sich intensiv um eine General- bzw. Bundesstaatsanwaltschaft bemüht hatte, aber an einer Einigung mit der ÖVP gescheitert war. Bereits damals hatte es einen Ministerratsvortrag der Regierung gegeben, die allerdings in keinen gemeinsamen Begutachtungsentwurf mündete.